§ 28b Bdsg: Die Novelle des §28b BDSG und die Sorgen der AVAD
Handelsvertreter Blog | 23. März 2010 — Am 1.4.2010 tritt eine Änderung im Datenschutzgesetz in Kraft. Es regelt die Datenübermittlung an Auskunfteien, z.B. die Schufa…
In letzter Zeit häufen sich Anfragen besorgter Mandanten zum Regelungsgehalt des mit Wirkung zum 01.04.2010 neu geschaffenen § 28a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Viele Händler sind der Ansicht, durch diese Vorschrift daran gehindert zu sein, Forderungen und damit auch Daten säumiger Schuldner an Inkassodienstleister weiterzugeben. Diese breite Verunsicherung nehmen wir zum Anlass, die Vorschrift des § 28a BDSG in Bezug auf die Inkassotätigkeit näher zu beleuchten.
I. HintergrundDas BDSG ist durch Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages im Jahr 2009 mit drei Novellen umfassend geändert worden.
Im Zuge der „Novelle I“, mittels derer der Gesetzgeber die Tätigkeit von Auskunfteien und ihrer Vertragspartner sowie die Grundlagen des Scorings neu geregelt hat, wurde die Regelung des § 28a neu in das BDSG eingefügt.
Eine umfassende Darstellung der „Novelle I“ finden Sie in folgendem Artikel der IT-Recht Kanzlei:
Die -zugegebenermaßen schwer verständliche - Regelung des § 28a BDSG führt seit ihrem Inkrafttreten zum 01.04.2010 in der Praxis häufig zu Missverständnissen. Dazu beigetragen haben nach unseren Erfahrungen insbesondere Fehlinformationen zur Regelung des § 28a Abs. 1 BDSG im Internet. In diesen Falschmeldungen wurde die Neuregelung des § 28a Abs. 1 BDSG geradezu als kleines Horrorszenario für das Forderungsmanagement gezeichnet.
Nicht zuletzt aufgrund dieser unbegründeten Panikmache fragen sich bis heute viele Gläubiger, ob sie in Folge der Neuregelung überhaupt noch Daten ihrer Schuldner an Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte übermitteln dürfen.
II. Die Vorschrift des § 28a Abs. 1 BDSG§ 28a Abs. 1 BDSG normiert Erlaubnistatbestände für die Übermittlung personenbezogener Daten über Forderungen. Die extrem kompliziert zu prüfende Vorschrift regelt also, wann es ausnahmsweise erlaubt ist, Negativdaten zu übermitteln. Negativdaten sind hierbei sämtliche Informationen über Personen oder Unternehmen betreffend die nicht vertragsgemäße Abwicklung eines Vertrages. Es kann weiter zwischen sog. „harten“ (z.B. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und „weichen“ (z.B. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, außerordentliche Kündigung in Folge Zahlungsausfalls) Negativdaten unterschieden werden.
1. Zulässigkeit der Datenübermittlung nach § 28a Abs.1 BDSGDamit eine Übermittlung der Negativdaten nach § 28a Abs. 1 BDSG gestattet ist, müssen kumulativ drei Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen:
a. Übermittlung erforderlich zur Wahrung berechtigter InteressenZulässig ist die Übermittlung personenbezogener Daten zunächst nur dann, sofern ein berechtigtes Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten die Übermittlung erforderlich macht.
b. Nichterbringung der geschuldeten LeistungHinzutreten muss, dass die geschuldete Leistung trotz Fälligkei…
» Vollständiger ArtikelHandelsvertreter Blog | 23. März 2010 — Am 1.4.2010 tritt eine Änderung im Datenschutzgesetz in Kraft. Es regelt die Datenübermittlung an Auskunfteien, z.B. die Schufa…
Rechtsanwalt Breithaupt | 16. April 2010 — Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT § 28a BDSG (Datenübermittlung an Auskunfteien). Wann dürfen in einem Inkassoverfahren Dat…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 19. April 2010 — In der Öffentlichkeit kaum bemerkt ist am 01.04.2010 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten, die …
Internet-Law | 29. März 2010 — Zum 01.04.2010 treten einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Telemedicus bietet eine gute und kritische Über…
Recht geblogt | 12. April 2010 — Zum 1. April 2010 ist eine geänderte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten. Dabei sind für den Verbrau…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 1. April 2010 — Seit dem heutigen 01.04.2010 gilt ein teilweise überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für Verbraucher interessant si…
Rechtsanwalt Breithaupt | 14. April 2010 — Rechtsanwaltskanzlei NILS BREITHAUPT § 34 BDSG (Auskunft an den Betroffenen). Danach haben Betroffene (d.h. natürliche Persone…
Handakte WebLAWg | 2. Juli 2008 — In einem noch nicht öffentlichen Entwurf zur Gesetzesänderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden u.a. auch die Vorschr…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. November 2011 — Das OLG Hamburg (7 U 134/10) hat festgestellt: Nach § 1 Abs. 5 Satz 2 BDSG finden die Bestimmungen des BDSG Anwendung, …
Roßkopf & Langhans | 20. April 2010 — RA Hänsch weisst auf folgende Neuerungen des Datenschutzes hin, die es Inkassounternehmen seit dem 01.04.2010 schwerer machen…