27.09.2006 Bundesregierung unterrichtet über akustische Wohnraum

Die Bundesregierung hat heute den Bericht von Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Dr. Schäuble über Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung für das Jahr 2005 zur Kenntnis genommen. Nach Art. 13 Abs. 6 des Grundgesetzes wird dieser Bericht jährlich gegenüber dem Deutschen Bundestag erstattet. Im letzten Jahr ist in der Bundesrepublik Deutschland in sieben (von jährlich knapp fünf Millionen) Ermittlungsverfahren die akustische Überwachung von Wohnräumen angeordnet und in sechs Fällen auch durchgeführt worden. Zum Vergleich: Im Jahre 2004 wurde die Wohnraumüberwachung noch in insgesamt elf Verfahren durchgeführt, in 2003 in 37 Verfahren, 2002 in 31 Verfahren. „Die Zahlen für 2005 belegen, dass die akustische Wohnraumüberwachung noch zurückhaltender als bisher eingesetzt wird. Dies beruht nicht zuletzt auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 sowie dem zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung des vorgenannten Urteils“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigi…

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Themen: Bundestag

Erschienen 27. September 2006 auf http://www.bmj.de.

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