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27.05.2005 Vereinfachte grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Sie

am 30.05.2005 von Bundesjustizministerium

Die zuständigen Minister Belgiens, Deutschlands, Spaniens,
Frankreichs, der Niederlande, Luxemburgs und Österreichs haben
heute in Prüm/Eifel einen multilateralen Vertrag über die
Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere
zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden
Kriminalität und der illegalen Migration unterzeichnet. Mit ihm
wird der Informationsaustausch zum Zwecke der Verhinderung und
Verfolgung von Straftaten zwischen den Unterzeichnerstaaten
wesentlich verbessert.


„Mit dem heute unterzeichneten Vertrag erreichen wir eine
neue Qualität der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren
Sicherheit. Dieser Vertrag wird ein wichtiger Impulsgeber für die
weitere Zusammenarbeit in der EU sein“, sagte
Bundesinnenminister Otto Schily bei der Unterzeichnung in Prüm.
„Wegen seiner zukunftsweisenden Wirkung für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Verhinderung und
Verfolgung von Straftaten begrüße ich es außerordentlich, dass
sich auch Frankreich und Spanien kurzfristig bereit erklärt
haben, den Vertrag mit zu unterzeichnen“, ergänzte Schily.


Ziel der Unterzeichnerstaaten ist es, möglichst viele EU-Staaten
dafür zu gewinnen, diesem europafreundlichen Vertrag beizutreten.
„Wir werden die Wirkung dieser Vereinbarung evaluieren.
Wenn sich die Vereinbarungen zum einfacheren
Informationsaustausch in der Praxis bewähren, werden die
Vertragsparteien spätestens nach drei Jahren eine Initiative
starten, um die Regelungen des Vertrags in den Rechtsrahmen der
Europäischen Union zu überführen“, kündigte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an.


Als wesentliche Neuerung gegenüber der schon bisher guten
Zusammenarbeit sieht der Vertrag vor, dass sich die beteiligten
Staaten untereinander bestimmte Zugriffsrechte auf DNA- und

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