24.11.2005 Neues EU-Haftbefehlsgesetz auf den Weg gebracht
am 24.11.2005 von Bundesjustizministerium
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Entwurf des
veränderten EU-Haftbefehlsgesetzes zur Stellungnahme an Länder
und Verbände versandt. „Mit diesem Gesetz setzen wir den
EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl nach den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts in nationales Recht um und sichern,
dass Deutschland wieder vollständig am vereinfachten und
beschleunigten Auslieferungsverfahren innerhalb der EU teilnehmen
kann“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
1. Worum geht es beim Europäischen
Haftbefehlsgesetz?
Grundlage des Gesetzes ist der EU-Rahmenbeschluss zum
Europäischen Haftbefehl vom 13. Juni 2002 (RbEuHb), der den
Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union erheblich vereinfachen
und erleichtern soll. Diese Verbesserung der strafrechtlichen
Zusammenarbeit ist gewollter und unverzichtbarer Bestandteil
der Entwicklung eines einheitlichen Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts innerhalb der Europäischen Union.
Mit der Umsetzung in nationales Recht wird aber kein
zusätzlicher neben die §§ 112 ff. StPO tretender Haftbefehlstyp
eingeführt. Der EuHb regelt lediglich das Verfahren für den
Fall, dass ein EU-Mitgliedstaat (ersuchender Staat) einen
Verfolgten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat (ersuchter Staat)
zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung
überstellt bekommen möchte. Grundlage der Auslieferung bleibt
damit letztlich – …
EU-Haftbefehlsgesetz
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