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24.08.2005 Bundesregierung unterrichtet über akustische Wohnraum

am 24.08.2005 von Bundesjustizministerium

Die Bundesregierung hat heute dem Deutschen Bundestag den Bericht
über Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung für das Jahr
2004 zugeleitet. Nach Art. 13 Abs. 6 des Grundgesetzes wird dieser
Bericht jährlich erstattet.

Im letzten Jahr ist in der Bundesrepublik Deutschland in 11 (von
insgesamt etwa 4,6 Millionen) Ermittlungsverfahren die akustische
Überwachung von Wohnräumen angeordnet worden. Betroffen waren
insgesamt 12 Überwachungsobjekte, darunter 8 Privatwohnungen. Zum
Vergleich: Im Jahre 2003 wurde die Wohnraumüberwachung noch in
insgesamt 37 Verfahren durchgeführt, 2002 in 31 Verfahren. In 6
der 11 Verfahren wurden Ergebnisse erzielt, die für das weitere
Verfahren von Relevanz waren. In 4 Verfahren bestand ein Bezug
der verfolgten Straftaten zur organisierten Kriminalität.


„Die Zahlen für 2004 belegen, dass das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 die Praxis veranlasst
hat, die akustische Wohnraumüberwachung noch zurückhaltender als
bisher einzusetzen“, erläuterte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries. In dieser Entscheidung hatte das Gericht
Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater
Lebensgestaltung gefordert. Sie wurden mit einem am 1. Juli 2005
in Kraft getretenen Gesetz umgesetzt. „Die …

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