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24.07.2006 Deutscher Corporate Governance Kodex fortentwickelt

am 28.07.2006 von Bundesjustizministerium

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den neu gefassten
Deutschen Corporate-Governance-Kodex im elektronischen
Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht.


Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in
Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und
-überwachung für nationale wie internationale Investoren
transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die
Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der
Kodex wird von der Regierungskommission Deutscher Corporate
Governance Kodex, der sog. Cromme-Kommission, beschlossen. Bei
den jüngsten Anpassungen vom 12. Juni 2006 handelt es sich um die
dritte Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex seit dem
Jahr 2002. Zuvor wurde der Kodex im Juni 2005 geändert.


Erst durch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
werden die Änderungen des Kodex für börsennotierte
Aktiengesellschaften gemäß § 161 AktG relevant. Für die
Rechtsfolge des § 161 AktG ist der Zeitpunkt dieser
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger maßgebend.

§ 161 AktG lautet:



§ 161 AktG - Erklärung zum Corporate Governance
Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft
erklären jährlich, dass den vom Bundesministerium der Justiz im
amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt
gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder
welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die
Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu …

Deutscher Corporate Governance Kodex

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundesministerium der Justiz hat den neu gefassten Deutschen Corporate-Governance-Kodex im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensle…

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Unternehmensrechtliche Notizen / Bei VW und Siemens ist er jüngst wieder in die Kritik geraten: der direkte Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat. Das soll verboten werden bzw. erst nach fünf Jahren erlaubt sein, verlautet aus Kreisen (bislang) einer der Koalitionspa…

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