24 Stunden ganz ohne Schweinkram

Eine liebe Kollegin, die auch der Bloggerszene hinlänglich bekannt ist, bloggt nicht nur. Sie schreibt manchmal auch Artikel in einem Internetportal für Anwälte. Das kennen vielleicht die meisten: Man stellt dort ein Profil ein und hofft, dass die Mandanten einen finden. Damit das noch besser klappt, kann man auch kleine Fachbeiträge veröffentlichen, um die eigene Expertise etwas zu verdeutlichen. Nun ist die Kollegin Strafrechtlerin und schreibt entsprechend über Strafrecht. Und weil in letzter Zeit auch das eine oder andere Mandat den Vorwurf von Sexualstraftaten betraf, schreibt sie eben auch darüber, so zuletzt über § 184 StGB (Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie). Nun ist hinlänglich bekannt, dass diese Mandanten in der Bevölkerung nicht die allergrößte Wertschätzung genießen, was aber heute ankam, verwundert dann doch: Die Kollegin erhielt eine E-Mail des Anbieters, man habe ihren Beitrag gelöscht. Man begründet dies wörtlich damit, dass man "aufgrund einiger unerfreulicher Vorkommnisse ... die Veröffentlichung von Fachartikel(n) zu diesem Themenkreis nicht mehr gestatte" Man möge bitte "keinerlei Fachartikel (veröffentlichen), die in gleich welcher Weise mit Pornographie in Verbindung zu bringen" seien. Diese Maßnahme, so mutmaßt man, diene "der sicherlich auch in Ihrem Interesse liegenden Qualitätssicherung und der guten Reputation" des Anbieters. Da verschläg…

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Themen: Internet , Internetportal , Lte , Reputation , Pornographie , Emma , Rechsanwalt
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 10. Mai 2011 auf http://nebgen.blogspot.com.

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