24 Stunden Blitz-Marathon: Was tun?

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird vom 10.02.2012 6:00 Uhr bis zum 11.02.2012 6:00 Uhr im ganzen Land intensive Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Die Kassen der Kommunen und des Landes sind schließlich leer. Dieser Großkampftag staatlicher Wegelagerei firmiert unter dem Namen „24h Blitz-Marathon“ und wird vom Landesinnenministerium sogar im Netz beworben.

Immerhin sind die Freunde und Helfer in Blau so freundlich, die Standorte, an denen geblitzt wird, zu verraten: In Köln droht zum Beispiel an mehr als zwei Dutzend Stellen ein teures Erinnerungsfoto. Und dankenswerterweise verfügen vernünftige Navigationsgeräte und Smartphones über Blitzerwarner, die davor schützen, am Ende des Tages mit erhöhtem Punktekonto in Flensburg und leerer Brieftasche nach Hause zu kommen.

Aber Vorsicht: Während der Fahrt dürfen Blitzerwarner nicht verwendet werden. Denn § 23 Abs. 1b StVO verbietet dem Fahrzeugführer, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Betriebsbereit ist ein Gerät dabei bereits, wenn die Software installiert ist und mit wenigen Handgriffen aktiv…

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Themen: Abzocke , Bußgeld , Westfalen , Marathon , 24 Stunden , Blitz , Blitzer , Geschwindigkeitsüberschreitung , Fahrverbot , Radarfallen
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 9. Februar 2012 auf http://rheinrecht.wordpress.com.

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