22.09.2006 Zypries gegen Beschneidung von Rechtsschutz
am 22.09.2006 von http://www.bmj.de
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen,
Niedersachsen und Thüringen haben heute im Bundesrat den Entwurf
eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens vorgelegt.
„Bei den Vorschlägen der Länder handelt es sich um alte,
lediglich neu verpackte Vorschläge zur Justizentlastung. Solange
die Länder mit der Effektivierung des Strafverfahrens nur Geld in
der Justiz einsparen wollen, ist das Projekt zum Scheitern
verurteilt“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Effektiver Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger muss
das oberste Gebot aller Reformüberlegungen sein. Veränderungen in
diesem Bereich müssen sich immer an dem Gebot der
Rechtsstaatlichkeit messen lassen. Das gilt im besonderen Maß bei
Grundrechtseinschränkungen im Straf- oder Strafverfahrensrecht.
Deshalb lehne ich die Pläne der fünf Bundesländer ab.“
Bei Urteilen, die Geldstrafen von bis zu 15 Tagessätzen
vorsehen, kann das Berufungsgericht nach geltendem Recht die
Annahme der Berufung ablehnen. Diese Grenze will der
Länderentwurf auf 60 Tagessätze anheben. Damit würde der
Rechtschutz gegen mehr als zwei Drittel aller auf Geldstrafen
gerichteten Urteile - sprich etwa 80 % aller nach allgemeinem
Strafrecht ergangenen Urteile - massiv beschnitten.
Die vorgesehene Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens und
des …
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