Zypries: Offen miteinander statt übereinander reden
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Seit 1949 heißt es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. „Wir verdanken diesen heute selbstverständlichen Satz dem Einsatz und der Hartnäckigkeit von Elisabeth Selbert, einer der vier Mütter des Grundgesetzes. Elisabeth Selbert setzte gegen anfangs heftigen Widerstand die Aufnahme der Gleichberechtigung von Mann und Frau ins Grundgesetz durch“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Elisabeth Selbert wuchs in einer christlichen Familie in Kassel auf. Ihre für die damalige Zeit typische Erziehung ließ nicht erwarten, dass Selbert eine der herausragenden Streiterinnen für die Gleichberechtigung werden würde. Philipp Scheidemann, der damalige Oberbürgermeister von Kassel und spätere Reichskanzler, ermutigte Selbert, selbst politisch aktiv zu werden. Als Delegierte sprach sie bei SPD-Parteitagen und Frauenkonferenzen. Sie setzte sich für eine aktive politisch-parlamentarische Teilhabe von Frauen ein und engagierte sich bei Wahlveranstaltungen, häufig zusammen mit Philipp Scheidemann. Ihr großes Thema blieb die Gleichberechtigung. Zwar hatte die Weimarer Verfassung festgeschrieben, dass Männer und Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte haben – doch die Lebenswirklichkeit der meisten Frauen sah anders aus. Nach Besuch der Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins Kassel und einer Anstellung im Telegraphendienst der Post holte sie 1925 ihr Abitur nach und studierte in Marburg und Göttingen Jura. Sie promovierte zum Thema "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund". Kurz bevor das NS-Regime Frauen vom Beruf in der Justiz ausschloss, erhielt sie im Dezember 1934 die Zulassung als Rechtsanwältin. 1948 wurde Elisabeth Selbert als eine von vier Frauen in den Parlamentarischen Rat berufen. Mit Vehemenz und Hartnäckigkeit setzte sie sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Am 18. Januar 1949…
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