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§ 202c StGB: Nazigesetz?

am 10.07.2007 von Kleinblog | David Klein

Wäre man ganz bösartig, würde man den geplanten § 202c StGB in guter Tradition der Nazigesetzgebung stehen sehen. Aber die Nazikeule soll natürlich hier im Sack bleiben.
Zu den Fakten: am 24.11.1933 wurde in das StGB der § 245a StGB eingeführt. Demnach wurde bestraft, wer

…Diebeswerkzeug in Besitz oder Gewahrsam hat…

oder auch nur

…Diebeswerkzeug für einen anderen in Verwahrung nimmt…

wobei zwei Einschränkungen galten: zum einen war eine zeitnahe einschlägige Vorstrafe (Abs. 1) oder zumindest das Kennenmüssen, daß der, dem das Werkzeug überlassen wird, eine strafbare Handlung vornimmt (Abs. 2).
Diese Einschränkungen kennt der § …

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