Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz | 6. Juli 2007 — Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils…
Das abgelaufene Jahr 2007 war für die großen Fernsehsender verlustreich. Nach Angaben der GfK-Fernsehforschung sanken die Marktanteile der ARD von 14,3 Prozent auf 13,4 Prozent. Das ZDF erzielte statt 13,6 Prozent (2006) nur 12,9 Prozent und erreichte damit Platz zwei hinter der ARD. Die Verluste bei den kommerziellen Programmen fielen geringer aus. Marktführer in dieser Gruppe ist RTL mit 9,6 Prozent (9,8 in 2006), dahinter liegen Sat.1 mit 9,6 Prozent (9,8 Prozent) und ProSieben mit 6,5 Prozent (6,6 Prozent). Vox konnte seinen Marktanteil von 4,8 Prozent auf 5,7 Prozent steigern. Die Zahlen der GfK-Fernsehforschung lassen die digitalen Sender unberücksichtigt. In der kommerziell wichtigen Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen liegt RTL zum 15. Mal an der Spitze. 2007 erzielte der Kölner Sender in diesem Zuschauersegment 16,0 Prozent Marktanteil (2006 15,6 Prozent). Zum ersten Mal seit vielen Jahren sank die tägliche Gesamtsehdauer pro Fernsehzuschauer um vier Minuten auf 208 Minuten.
Quelle: LfM funkfenster online vom 03.01.2008
Erschienen 15. Januar 2008 auf http://www.recht-blog.com.
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Meyer-Köring v.Danwitz | 30. März 2007 — Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils…
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Meyer-Köring v.Danwitz | 2. Januar 2008 — Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils…
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Meyer-Köring v.Danwitz | 2. Januar 2010 — Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils…
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