BGH entscheidet über Werbung mit Lafontaine-Foto
LAWgical | 27. Oktober 2006 — Am gestrigen Donnerstag verhandelte der BGH zur Frage der Zulässigkeit der Werbung des Autovermieters Sixt mit dem Foto des ehemal…
Wie der Spiegel berichtet, hat Joschka Fischer vor dem LG Hamburg 200.000 Euro fiktives Honorar dafür erstritten, dass der Springer-Verlag sein Gesicht für die Werbekampagne “Big News. Small Size.” verwendet hat. Dabei waren Prominente als Babys dargestellt worden, um den kleinen Ableger der “Welt” zu bewerben.
Demgegenüber ging Oska Lafontaine leer aus:
Über ein Plakat des Autovermieters Sixt muss sich Oskar Lafontaine mächtig geärgert haben. Die Werbung des Unternehmens aus Pullach zeigte im März 1999, kurz nach Lafontaines überraschendem Rückzug als Bundesfinanzminister und SPD-Chef, Porträts von 16 Mitgliedern aus Gerhard Schröders rot-grünem Bundeskabinett. Das Bild Lafontaines war durchgestrichen, der Text dazu: “Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.” Auch Lafontaine hatte damals gegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt. Jetzt ging er, im Gegensatz zu Fischer, leer aus.
Der BGH wies seine Klage ab. Begründung laut Sixt: In der Güterabwägung zwischen Lafontaines Honorarwünschen und der Meinungsfreiheit habe sich das Gericht zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. Somit schien es dem Argument des Autovermieters stattgegeben zu haben, dass die Kampagne keinesfalls im Kern die kommerzielle Verwertung des Bildes von Lafontaine, sondern vielmehr eine “spöttisch-ironische Kritik” an seinem “überrsche…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Oktober 2006 auf http://alleswasrechtist.wordpress.com.
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