200 Euro Schweigegeld gefordert

Weil er es nicht geschafft hat, 32 Sozialstunden abzuleisten, trifft einen 39-jährigen Hartz IV-Empfänger aus Würzburg jetzt die Härte des Gesetzes: Wegen Beleidigung und versuchter Erpressung der ehemaligen Vorsitzenden des Tierschutzvereins muss er ein Monatseinkommen Geldstrafe bezahlen.

Der Mann hat psychische Probleme und stand deshalb bis 2003 schon einmal unter Betreuung. Zwischen 1998 und Anfang 2000 durfte er im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Tierheim tätig werden. Mit seiner Kündigung wollte er sich nicht abfinden und bat die damalige Vorsitzende Elisabeth Haasmann immer wieder um eine Stelle.

Haasmann hat nicht nur ein gutes Herz für Tiere, sondern ließ auch dem heute 39-Jährigen immer wieder kleine Geldbeträge zukommen. Das habe der 39-Jährige wegen seiner psychischen Einschränkungen völlig falsch verstanden, stellte jetzt das Amtsgericht fest. Er hielt die Almosen irgendwann für Schweigegeld und forderte mehr: Sonst werde er der Staatsanwaltschaft und den Medien über angebliche Missstände im Tierheim berichten. Die schriftliche Forderung von 200 Euro untermauerte der Angeklagte mit einem drohenden Telefonanruf.

Als er an Stelle des geforderten Geldes eine Strafanzeige bekam, wurde er beleidigend. Unter anderem als „Straßenschlampe“ musste sich eine Mitarbeiterin des Tierheims per SMS beschimpfen lassen. Schon bei der ersten Gerichtsverhandlung legte der 39-Jährige ein volles Geständnis ab, damals wurde das Verfahren gegen Ableistung von 32 Stunden soziale Hilfsdienste eingestellt.

Der Angeklagte, der demnächst erneut unter Betreuung gestellt werden soll, war dazu offenbar nicht in der Lage und musste daher am Mi…

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Themen: Tierheim

Erschienen 12. September 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.

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