20 Jahre altes Sparbuch: Bank muss auszahlen

Eine Bank muss ein Guthaben auch dann auszahlen, wenn die letzte Eintragung im Sparbuch schon mehr als 20 Jahre zurückliegt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass sie das Geld bereits ausgezahlt hat.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 3 U 39/08). Ein Kunde hatte 1971 ein Konto eröffnet und das Sparbuch zur Sicherheit für ein Baudarlehe…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Berlin , Darlehen , Altes Postsparbuch

Erschienen 8. Januar 2009 auf http://log.handakte.de/.

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