„20 % auf alles ...“ – mit erhöhten Preisen in die Rabattaktion?
Schon wieder der Praktiker: Zunächst war der „20 % auf
alles ... außer Tiernahrung“ rechtswidrig, weil nicht nur Tiernahrung von der Rabattaktion ausgenommen waren, sondern auch die per
Shop-in-Shop-Prinzip angebotenen Tchibo-Artikel; Näheres dazu hier. Und jetzt eine weitere Irreführung im Zusammenhang mit dem
bekannten Slogan, nämlich durch rechtswidrige Preiserhöhung zu Beginn der Aktion. Was war passiert?
Sonderpreise erhöht zum Aktionsstart
Das Sortiment des Praktiker-Marktes besteht aus ca. 70.000 Artikeln. Bzgl. vierer hatte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren
Wettbewerbs durch Testkäufe festgestellt, dass deren Preise unmittelbar zu Beginn der Aktion „20 % auf alles ...“ erhöht worden
waren. Diese höheren Preise hatte der zwar
auch schon für einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit verlangt. In der Woche unmittelbar vor der Rabattaktion hatten allerdings
Sonderpreise gegolten, die nicht als solche gekennzeichnet waren. Und just zum Start der „20 % auf alles ...“-Aktion galten dann eben
wieder die erhöhten Preise, so wie sie schon z. B. zwei Wochen ausgezeichnet worden waren.
Also: Ursprünglicher „Normalpreis“, dann: Preis runter für eine Woche (Sonderaktion), dann: Preis wieder rauf (auf den „Normalpreis“)
zu Beginn der „20 % auf alles ...“-Aktion. Und das Ganze: rechtswidrig.
Irreführung durch Preissenkungswerbung
Aufgrund der Vorschriften des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der
Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Ist streitig, ob
und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben
hat. Eine Irreführung ist danach etwa gegeben, wenn ein früherer Altpreis nicht oder nicht ernsthaft, insbesondere nicht über einen
längeren Zeitraum verlangt worden war.
Nach den Ausführungen des BGH sei die Preisanhebung des Praktiker-Marktes zu Beginn der „20 % auf alles ...“-Aktion mindestens ebenso
rechtswidrig wie die Werbung mit einem früheren Preis, der nur für kurze Zeit verlangt…
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