20% auf alles - außer Tiernahrung

Der Bundesgerichtshof hat gestern über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan “20% auf alles” angekündigten Rabattaktion zu entscheiden. Freilich nicht über diese Rabattaktion allgemein, sondern über einen Sonderfall von vier Produkten, deren Preis vor der 20%-Aktion wegen einer anderen Sonderaktion reduziert war und erst mit Beginn der Rabattaktion wieder auf den früheren Preis heraufgesetzt worden war.

Die beklagte Baumarktkette betreibt an vielen Standorten in Deutschland Bau- und Heimwerkermärkte. Sie führte im Januar 2005 eine Rabattaktion durch, für die sie mit dem Slogan “20% auf alles, ausgenommen Tiernahrung” warb. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, nahm die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Sie hat die Auffassung vertreten, die Aktion sei wegen Irreführung der Verbraucher wettbewerbswidrig. Sie hatte aufgrund von Testkäufen festgestellt, dass für vier Artikel – das Sortiment der Beklagten umfasst etwa 70.000 Artikel – unmittelbar vor der Aktion ein niedrigerer Preis gegolten hatte, der zum Aktionsbeginn erhöht worden war. Im Verfahren war unstreitig, dass die Beklagte für die vier Artikel die höheren Preise auch schon über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit verlangt hatte, dass aber in der Woche unmittelbar vor der Aktion ein Sonderpreis gegolten hatte, der allerdings nicht als solcher gekennzeichnet war.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt.

Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 UWG ist von einer Irreführung der Verbraucher auszugehen, wenn mit der Herabsetzung eines Preises geworben wird, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist. Bei den vier von der Klägerin erworbenen Produkten hat die Beklagte den herabgesetzten Preis mit Beginn der Rabattaktion heraufgesetzt. Eine solche Preisgestaltung ist mindestens ebenso irreführend wie die Werbung mit einem früheren Preis, der nur für kurze Zeit verlangt worden ist. Der Gesetzgeber …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Slogan , 20% Auf Alles Außer Tiernahrung
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht

Erschienen 21. November 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu 20% Auf Alles Außer Tiernahrung:

Werbung mit der Ankündigung “20% auf alles”

Recht geblogt | 20. November 2008 — Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit eine…

Urteil 20% Auf Tiernahrung: Bundesgerichtshof : "20% auf alles, ausgenommen Tiernahrung" - Die Werbung für eine Rabattaktion ist irreführend, wenn mit deren B…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. November 2008 — BGH, Urteil vom 20.11.2008 - Az. I ZR 122/06; Vorinstanzen: OLG Saarbrücken - Urteil vom 21. Juni 2006 1 U 625/05 = LG Saarbrücken…

BGH Urteil: Das Ende von "20 % auf Alles!"

Dr. Bücker Newsfeed | 23. November 2008 — Der BGH hat im Urteil vom 20.11.2008 - Az. I ZR 122/06 über die Rabattaktion einer Bau- und Heimwerkerkette entschieden: 1. Der u…

Werbung mit der Ankündigung “20% auf alles”

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 22. November 2008 — Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit einer mit …

Irreführung Verbraucher: BGH, I ZR 122/06 - Irreführung der Verbraucher

ipweblog.de | 25. November 2008 — Pressemitteilung Nr. 216/08 vom 20.11.2008 Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 UWG ist von einer Irreführung der Verbraucher auszugehe…

20 % auf alles

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 23. Juni 2009 — Wer kennt sie nicht: die Praktiker-Werbung “20 % auf alles - auße Tiernahrung”. Einen Blick hiner die Kulissen dieser Werbung…

BGH: Nur kurz geforderter Preise, dürfen danach nicht mit “20% auf alles” beworben werden

§§ Jur-Blog.de §§ | 24. November 2008 — BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az. I ZR 122/06 - Der BGH hat nun letztinstanzlich der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbew…

BGH: "20% auf alles, ..." - irreführend nach UWG!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 21. November 2008 — Der BGH hat die Rabattaktion der Baumarktkette Praktiker mit deren bekannten Slogan "20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung" als …

„20 % auf alles ...“ – mit erhöhten Preisen in die Rabattaktion?

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen | 2. Dezember 2008 — Schon wieder der Praktiker: Zunächst war der Slogan „20 % auf alles ... außer Tiernahrung“ rechtswidrig, weil nicht nur Tiernah…

BGH: Rabattaktion wettbewerbswidrig, wenn reduzierte Preise kurz zuvor heraufgesetzt wurden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 21. November 2008 — Der BGH teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass die Werbung einer bekannten Heimwerkermarktkette mit einer großen…