2.opferrechtsreformgesetz: 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen
Heymanns Strafrecht Online Blog | 3. Juli 2009 — Der Bundestag hat am 03.07.2009 das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor…
Der Deutsche Bundestag hat das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Das Gesetz knüpft an das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 an und sieht Änderungen in drei zentralen Bereichen vor:
1. Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren Im Bereich der Nebenklage und des Opferanwalts orientiert sich das Gesetz durchgängig daran, den besonders schutzbedürftigen Opfern besondere Rechte einzuräumen, um deren Belastungen durch das Strafverfahren abzumildern. Dabei bündelt es Vorschläge des Bundesrates und insbesondere zahlreiche Anregungen von Opferschutzverbänden zu einem stimmigen Gesamtkonzept. Der Schwere des Delikts und den Folgen wird künftig ein stärkeres Gewicht beigemessen. Im neuen § 395 StPO wird nun beispielsweise auch Opfern von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung die Möglichkeit eingeräumt, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Auch Opfer von Raub, Erpressung oder anderen Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter sind in Zukunft nebenklagebefugt, wenn sie von schweren Tatfolgen betroffen sind. Daneben wird im neuen § 397a StPO der Kreis derjenigen erweitert, die – unabhängig von ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen – Anspruch auf Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts haben. Künftig übernimmt der Staat die Anwaltskosten auch bei Straftaten wie etwa schwere Körperverletzung, Raub oder schweres Stalking, wenn die Tatfolgen besonders schwer sind. Da jede Rechtsverfolgung die Kenntnis der Rechte voraussetzt, werden in § 406h StPO auch die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Verletzten von Straftaten erweitert. Beispielsweise muss künftig schon die Polizei bei der Anzeigeerstattung das Opfer in verständliche Weise und sehr viel umfassender als bisher über seine Rechte belehren und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfereinrichtungen hinweisen. So muss das Opfer etwa über die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung oder andere Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen aufgeklärt und auf Entschädigungsansprüche oder Schadensersatz im Adhäsionsverfahren aufmerksam gemacht werden. Zudem werden durch Änderungen in den §§ 138 und 142 StPO die Auswahlmöglichkeiten der Verletzten bei der Wahl eines anwaltlichen Beistand vergrößert. Durch eine Ergänzung des § 158 StPO können Verletzte künftig leichter in Deutschland Straftaten anzeigen, die an ihnen im europäischen Ausland begangen wurden. 2. Verbesserungen zum Schutz von Zeugen im Strafverfahren Die Rechte von Zeugen bei ihrer polizeilichen Vernehmung werden zukünftig in § 163 Absatz 3 StPO eindeutig im Gesetz festgeschrieben. Das Möglichkeit des Zeugen, jederzeit einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen – ein Recht, das bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist -, wird erstmalig gesetzlich verankert. Zudem kann das Gericht besonders schutzbedürftige Zeugen künftig in mehr Fällen als bisher eine… » Vollständiger ArtikelErschienen 3. Juli 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
Heymanns Strafrecht Online Blog | 3. Juli 2009 — Der Bundestag hat am 03.07.2009 das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor…
beck-blog | 4. Juli 2009 — Der Rechtsstaat muss auch die Opfer von Straftaten schützen, zumal Kinder und Jugendliche, aber auch besonders schutzbedürftige…
Strafverteidigung-Hamburg.com | 9. Juli 2009 — Der Deutsche Bundestag hat am 02.07.2009 das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen (gesamter Artikel zitiert: juris; vgl. au…
Rechtslupe | 2. Dezember 2008 — Die Bundesjustizministerin hat heute den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht. Der Vorschlag schließ…
beck-blog | 3. Dezember 2008 — Am 2. Dezember 2008 hat die Bundesjustizministerin den Entwurf eines Zweiten Opferrechtsreformgesetzes auf den parlamentarische…
Rechtslupe | 19. Februar 2009 — Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren …
Rechtslupe | 4. März 2009 — Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Der Entwurf schl…
Schlosser Aktuell | 3. Juli 2009 — Die Verabschiedung des 2. Opferrechtsreformgesetz durch den Deutschen Bundestag am heutigen Tage schließt inhaltlich an frühere…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 8. Oktober 2009 — Zur Stärkung der Rechte von jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten ist durch das 2. OpferRRG die sog. Schutzaltersgren…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 12. Oktober 2009 — Das 2. OpferRRG hat wesentliche Änderungen bei der Nebenklage gebracht. Wer damit häufiger zu tun hat, sollte mal in den § 395 …