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2. Korb Urheberrecht – Vergütung für unbekannte Nutzungsarten

am 21.11.2007 von http://www.ra-maas.de

Urheber lizenzieren oder verkaufen Nutzungsrechte an ihren Werken - das gilt von Musik über Fotografie bis zur Software für jede denkbare Sparte von urheberrechtlich geschützten Werken. Bisher war es so, daß für bis zum Vertragsschluß unbekannte Nutzungsarten keine dementsprechende Vereinbarung getroffen werden konnte. Dem Urheber stand sogar das Recht zu, die Nutzung seines Werkes für neue, d.h. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannte Nutzungsarten zu verbieten.
Mit dem nun …

Unbekannte Nutzungsarten im neuen UrhG: Musterbrief zum Widerspruch

Telemedicus / Widerspruch gegen die Einräumung unbekannter Nutzungsarten §137 l UrhG Sehr geehrte Damen und Herren, mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung vorgenommenen Änderung in § 31a UrhG-E 2006 „Verträge über unbekannte Nutzungsarten und…

Der 2. Korb der Urhebernovelle - ein Fortschritt?

maas_rechtsanwälte / Gestern wurde der seit etwa vier Jahren in der Diskussion stehende “zweite Korb” der Urheberrechtsnovelle vom Bundestag beschlossen. Neben Änderungen wie beispielsweise die Streichung der “Fünf-Prozent-Deckelung” bei…

Änderungen des Urheberrechtes im Bundeskabinett verabschiedet

BERLIN BLAWG / Nach einem Bericht des Bundesjustizministeriums ist der sog. “2. Korb” der Novellierung des Urheberrechtes vom Bundeskabinett verabschiedet worden und damit auf den Weg des Gesetzgebungsverfahrens gebracht worden. Die im Vorfeld debattie…

Gesetzesentwurf 2. Korb Urheberrecht

BERLIN BLAWG / Der Entwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, der sog. 2. Korb, ist online als .pdf-file abrufbar. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze: Ein einfaches Nutzungsrecht kann fÅ

Dagmar Sikorski, Präsidentin des deutschen Musikverlegerverbandes

immateriblog.de / Geht auf Paragraf 31 Abs. 4 U-Recht ein: für unbekannte Nutzungsarten kann nichts vereinbart werden. Durch das neue Urhebervertragsrecht könne dieser Paragraph gestrichen werden. Es sollte sicher sein, dass der Urheber ein Entgelt bekommt, aber das…

Zivilrecht allgemein: Novelle des Urheberrechts

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundestag hat am 5. Juli 2007 das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter „zweiter Korb" der Urheberrechtsnovelle) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Die ges…

Urheberrechtsänderungen im Bundestag verabschiedet

Archivalia (Archivrecht) / http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/92265 Auszug: Schwierig gestalten dürfte sich mit dem 2. Korb die Versorgung der Wissenschaft und der Bürger mit Fachinformationen. Entgegen dem Anspruch der Regierungsfraktionen aus dem Koalitionsvertra…

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