2 Jahre mit Bewährung für räuberische Erpressung im besonders schweren Fall
am 13.09.2006 von strafblog
Rundum zufrieden zeigten sich heute Mittag zwei Mandanten, die soeben wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 2 Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden waren. Sie konnten auch zufrieden sein, hätte doch normalerweise eine Mindeststrafe von 5 Jahren auf dem Programm gestanden, wenn das Gericht nicht zu ihren Gunsten von einem minderschweren Fall ausgegangen wäre. Die beiden, ein Pärchen mit Betäubungsmittelhintergrund, hatten im Januar auf einem Friedhof zwei ältere Damen mit einem Messer bedroht und so die Herausgabe einer Einkaufstasche erzwungen, in der sich dann allerdings entgegen ihren Erwartungen kein Geld oder sonstige Wertgegenstände befanden. Unmittelbar nach der Tat waren die beiden sowie eine Bekannte, die sie zum Friedhof gefahren hatte, von der Polizei festgenommen worden. Mit einigem Argumentationsaufwand war es mir seinerzeit gelungen, bei dem Mann eine Haftverschonung zu erreichen. Gegen die Frau war kein Haftbefehl beantragt worden, weil sie ein kleines Kind und einen festen Wohnsitz hatte.
Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken nahm das Gericht heute einen minderschweren Fall an und bejahte - ebenfalls mit Bedenken - die von der Verteidigung ausführlich begründete Annahme einer positiven Sozialprognose. Dafür waren die weiteren Entscheidungen zur Bewährung happig: 5 Jahre Bewährungszeit, 250 Stunden sozialer Arbeit nach Weisung des Bewährungshelfers, Fortsetzung der Drogensubstitution und gegebenenfalls Aufnahme einer stationären Therapie nach Weisung der Drogenberatung.
Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Beiden sich an die Bewährungsauflagen halten und vor allem keine weiteren Straftaten begehen. Sonst war manches, was wir heute erreicht haben. für die Katz´.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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