2. Examen: Kurzer Schlussbericht

Heute war also endlich die letzte Klausur meines Examensdurchgangs. Die letzten beiden Arbeiten aus dem Verwaltungsrecht waren nicht besonders unfair, aber gerade die von heute glänzte durch großen Umfang. Hier kurz die Themen:

V1 (Mo.): Gerichtliche Eilentscheidung nach (m.E.) § 123 VwGO - Ratsmitglied klagt gegen den Ausschluss aus ihrer Ratsfraktion, nachdem sie sich wiederholt nicht an die Fraktionsdisziplin gehalten hat; neben den klassischen prozessualen Problemen des Kommunalverfassungsstreits waren viele formale Unstimmigkeiten des Ausschlussbeschlusses zu prüfen; der Ausschluss richtete sich nach den komplett abgedruckten Statuten der Ratsfraktion (§ 56 GO NW). V2 (Di.): Entscheidung der Widerspruchsbehörde (Bez.reg.) war zu entwerfen, mit vorherigem Gutachten, auf das später in der rechtl. Begründung Bezug genommen werden konnte - sehr nett; OB hatte vom “verlorenen Sohn” die Bestattung von dessen Vater verlangt, der will damit nichts zu tun haben, weil er das Erbe ausgeschlagen hat (§ 8 BestG NW); dann gibt es nach gleichzeitiger Androhung die Ersatzvornahme durch ein Beerdigungsinstitut und später schließlich einen Kostenbescheid gegen den Sohn wegen der vorgenommenen Bestattung, gegen den der dann - jetzt über seinen Anwalt - nochmal (!) Widerspruch einlegt. Der Kostenbescheid enthält verschiedene Posten, die ich schon hier genannt habe. Fies die Sache mit der Friedhofsgebühr, die sich nach einer Friedhofssatzung richtet, dessen Wirksamkeit wegen Verstoßes gegen § 2 KAG NW angezweifelt wird.

Ich kann noch gar nicht richtig glauben, dass es jetzt vorbei ist. Meine Kollegen und ich waren uns aber einig, dass die Examensklausuren so, wie sie derzeit gestellt werden, zu umfangreich sind. Fast jede Klausur ist eine einzige fünf Stunden lange Hetze, in der keine Zeit ist, einen vernünftigen juristischen Gedanken in Ruhe zu entwickeln und über eine Pseudo-Floskel hinaus auszuformulieren. Was gefordert ist, ist blitzschnelles Erkennen und Abhaken von Problemen, das Abladen auswendig gelernten Halbwissens und der souveräne Umgang mit Zeitmangel und den eigenen physischen Unzulänglichkeiten (ja, auch ich habe Voltaren benutzt). Ich wage doch stark zu bezweifeln, ob man so tatsächlich die gewünschte Auslese schafft.

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Themen: Juristisches , Privates

Erschienen 17. April 2007 auf http://tingeltangel-blog.de.

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