2. Examen: Hungerlohn für Korrektoren

Nach meinen lieben Referendars-Blogger-Kollegen hat nun auch bei mir die “richtige” Examensvorbereitung begonnen. Dazu passt etwas, was mir neulich ein für das LJPA in Düsseldorf tätiger Bekannter erzählte: Wer Klausuren für das 2. Staatsexamen in NRW korrigiert, bekommt dafür eine Vergütung von 300 Euro für 25 Klausuren. Ich ziehe daraus zwei Schlüsse:

Die Korrektoren werden regelmäßig (Ausnahme: sie sind hoffnungslose Idealisten) versuchen, Klausuren schnell zu korrigieren, um auf einen akzeptablen Stundensatz zu kommen. Genauso regelmäßig dürfte dabei die Qualität der Korrekturen auf der Strecke bleiben. Wer also von der vermeintlichen Musterlösung “abdriftet”, wird vermutlich gnadenlos runtergepunktet. Im Ergebnis halte ich den “Hungerlohn” für einen Skandal, vor allem angesichts der hohen Bedeutung von Klausurnoten für die weitere Berufslaufbahn der Kandidaten. Für Examenskandidaten kann das nur bedeuten: Haltet Euch in den Klausuren nicht mit Kleinigkeiten auf! Auf geschliffene Formulierungen kann der Korrektor aus Zeitgründen ohnehin nicht achten. Stilistische Leckerbissen wie ein “sauberer Gutachtenstil” in der strafrechtlichen StA-Klausur oder ein detailreicher Tatbestand im Zivilrechts-Urteil sind unnötig! Statt dessen sollte die Lösung so erstellt werden, dass das Korrektor sie möglichst schnell “abhaken” kann - notfalls auch in Stichworten.

Prüfer in der “Mündlichen” bekommen pro Prüfung übrigens ebenfalls 300 Euro.

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Themen: Juristisches , Staatsexamen , Klausuren , Tiger

Erschienen 29. November 2006 auf http://tingeltangel-blog.de.

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