2 BvR 2365/09: 2 BvR 2365/09 vom 22.12.2009
BVerfG | 22. Dezember 2009 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …
1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr). Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Etwas anderes gilt nur, wenn sich die Verfassungsbeschwerde von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist. Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dagegen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Mai 2010 auf http://www.bundesverfassungsgericht.de.
BVerfG | 22. Dezember 2009 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …
BVerfG | 16. August 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …
BVerfG | 11. August 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …
BVerfG | 5. August 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …
BVerfG | 3. September 2008 — 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig r…
BVerfG | 31. Juli 2006 — Gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig reg…
BVerfG | 3. Dezember 2008 — Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig rege…
BVerfG | 18. Februar 2010 — 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig r…
fachanwaltsliste.de | 18. Juli 2010 — Pressemitteilung Nr. 49/2010 vom 13. Juli 2010 Beschluss vom 30. Juni 2010 – 2 BvR 571/10 – Der wegen zahlreicher schwerer …
fachanwaltsliste.de | 18. Juli 2010 — Pressemitteilung Nr. 49/2010 vom 13. Juli 2010 Beschluss vom 30. Juni 2010 – 2 BvR 571/10 – Der wegen zahlreicher schwerer …