2 BvR 398/06 vom 04.05.2006
am 04.05.2006 von BVerfGDiese Entscheidung ist …
2 BvR 719/06 vom 24.05.2006
BVerfG / Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
1 BvR 346/06 vom 20.07.2006
BVerfG / Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
2 BvR 2236/04 vom 27.04.2006
BVerfG / Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
1 BvR 1644/05 vom 21.06.2006
BVerfG / Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
1 BvR 961/05 vom 11.07.2005
BVerfG / Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
2 BvR 525/08 vom 18.04.2008
BVerfG / Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
2 BvR 1603/06 vom 27.09.2006
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor.
Fristen und Zeugnisse
LawBlog / Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Das geht durch Beschluss, § 522 Zivilprozessordnung. Der Mandant hat jetzt aus bestimmten Gründen Interesse daran, dass ihm die Rechtskraft des Urteils
Die Banken dürfen zahlen
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Eine für Banken wohl eher weniger angenehme Entscheidung hat das OLG Koblenz (wistra 2006, 73) getroffen. Danach hat ein Dritter, hier eine Bank, der in einem Ermittlungsverfahren zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtet ist, die Mehrkosten selbs
Landespflegegeld auch für deutschen Staatsangehörige
decker.eu / In seiner Entscheidung 10 ObS 46/06x entschied der Oberste Gerichtshof am 28. März 2006, dass ein pflegebedürftiger Familienangehöriger eines in Österreich beschäftigten ausländischen Arbeitnehmers, der mit seiner Familie in einem anderen
ALG II: Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum werden nicht übernommen
Recht und Alltag / Zu den angemessenen Leistungen für die Unterkunft, auf die hilfebedürftige Langzeitarbeitslose Anspruch haben, gehört nicht die Übernahme von Tilgungsraten für Darlehen, die dem Aufbau von Wohneigentum dienen. Dies entschied in einem gestern ver
DPMA: Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen
MarkenBlog / Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen. Mit Wirkung vom 31. März 2006 ist die Verordnung (EWG) Nr. 20
