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2 BvR 173/06 vom 23.02.2006

am 23.02.2006 von http://www.bundesverfassungsgericht.de

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). Die gegen die Verurteilung der Beschwerdeführer zu 1. und 2. …

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