2 BvL 12/04 vom 08.12.2004
am 08.12.2004 von http://www.bundesverfassungsgericht.de1. Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss das vorlegende Gericht ausführen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Rechtsvorschriften abhängt. Dazu muss die Vorlage aus sich heraus und ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ; stRspr). Der Vorlagebeschluss muss den entscheidungserheblichen Sachverhalt und eine umfassende Darlegung der die rechtliche Würdigung tragenden Erwägungen enthalten. Das Gericht muss sich außerdem eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinander setzen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen, soweit sie für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 97, 49 ). Ferner muss das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm …
1 BvQ 28/04 vom 04.08.2004
BVerfG / Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem die Antragstellerin die vorläufige Aussetzung des In-Kraft-Tretens der besonderen Etikettierungspflicht für alkoholhaltige Süßgetränke (so genannte Alkopops) sowie des weiteren Vollzug…
1 BvR 1557/01 vom 04.08.2004
BVerfG / Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Überleitung von Rentenanwartschaften aus dem Beitrittsgebiet. Es geht um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Diplom-Chemikerin in der Deutschen Demokratischen Republik als …
1 BvR 159/04 vom 28.07.2004
BVerfG / Der beschwerdeführende Rechtsanwalt wendet sich gegen das Verbot, die Bezeichnung Spezialist für Verkehrsrecht auf seinem Briefkopf zu führen.…
2 BvF 2/02 vom 27.07.2004
BVerfG / Die Antragstellerinnen wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002 (BGBl I S. 693).…
1 BvL 3/04 vom 07.07.2004
BVerfG / Die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist nicht hinreichend dargelegt (vgl. BVerfGE 97, 49 ). Im Übrigen wird auf die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2003 (1 BvL 11/02 u.a.) …
1 BvR 1335/04 vom 02.07.2004
BVerfG / Die Beschwerdeführer erstreben im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Teilnahme an sprachpraktischen Lehrveranstaltungen des Englisch-Grundstudiums, ohne zuvor mittels einer Eingangsprüfung das Vorhandensein ausreichender Sprachkenntnisse nac…
2 BvR 1658/02 vom 07.03.2005
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). Die Beschwerdebegründung lässt weder mit ausreichender Deutlichkeit erkennen, dass die Verfassungsbeschwerde dem Grundsatz der Subsidiarität (§…
BVerfG: Offensichtlichkeit muss nicht offensichtlich sein
Jurabilis / Lehreinheit Verfassungsprozessrecht:Die Beurteilung, ein Antrag im Sinne des § 24 Satz 1 BVerfGG sei offensichtlich unbegründet, setzt nicht voraus, daß seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründ…
“Schwarz-Rot-Senf” - BVerfG erneut zu Artikel 5 GG
Jurakopf / Eine erneut lesenswerte Entscheidung des BVerfG zum studienrelevanten Artikel 5 GG ist hier zu finden - mit AUsstrahlungswirkung in das Strafrecht. Die Frage war, ob eine Verurteilung aus §90 StGB wegen der Bezeichnung der Deutschen Fahne als “…
2 BvR 1693/04 vom 31.05.2006
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen. Sie ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine grundsätzliche verfassungsre…
BVerfG entscheidet zum Verfahren der Haftprüfung und der Haftbeschwerde
Anwalt bloggt / In seiner Entscheidung vom 4. April 2006 hat das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 2 BvR 523/06 eingehend zum Verfahren der Haftprüfung und der Haftbeschwerde Stellung genommen: 1. Auf Grund der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der F…
2 BvR 1772/02 vom 30.06.2005
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon…
