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2 BvF 4/03 vom 12.03.2008

am 12.03.2008 von BVerfG

Die abstrakte Normenkontrolle betrifft die Frage, ob und in welchem Umfang sich Parteien …

BVerfG: Beteiligungs-Verbot für Parteien an privaten Rundfunkveranstaltungen verfassungswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Normenkontrollantrag von 232 Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen § 6 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Privatrundfunkgesetz, wonach es politischen Parteien und Wählergruppen verwehrt ist, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunkunternehme

SPD: Dürfen Parteien sich an Medien beteilen

Handakte WebLAWg / Dürfen sich politische Parteien an Medienunternehmen beteiligen? Diese Frage entscheidet am 12. März das BVerfG anlässlich einer Klage der SPD-Bundestagsfraktion gegen das Hessische Privatrundfunkgesetz. Es verbietet politischen Parteien jede Art

Abstrakte Normenkontrolle - ad absurdum?

mindermeinung.de / Das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle - vgl. Art. 93 I Nr. 2 GG - erscheint vor dem Hintergrund der im 16. Deutschen Bundestag herrschenden aktuellen Mehrheitsverhältnisse als rechtliches und vor allem politisches Instrument zu versagen. Mit

Medienbeteiligungsverbot für Parteien ist verfassungswidrig

Telemedicus / Heute hat das BVerfG den § 6 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes (HPRG) für verfassungswidrig erklärt. Die Norm verbietet Parteien jede direkte und indirekte Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen. Dieses absolute Verbot i

Karlsruhe: Parteien dürfen sich an Privatsendern beteiligen

medien-gerecht / Das bundesverfassungsgericht hat die Regelungen des hessischen Privatfunkgesetzes gekippt. Darin hatte die Regierung von Roland Koch eine Beteiligung von Parteien an privaten Sendern verboten. Mit diesem Gesetz wollte die hessische Landesregierung di

Absolutes Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, verfassungswidrig

BVerfG / Pressemitteilung vom 12.03.2008

BVerfG verhandelt Streit um SPD-Medienbeteiligungen

Telemedicus / Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Kaum ist die eine rundfunkrechtliche Fragestellung vom Tisch, steht die nächste Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht unmittelbar bevor: Der Zweite Senat verhandelt am heut

OLG Köln: Umfang des Datenbankschutz-Rechts bei Internet-Werken

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln (Urt. v. 15.12.2006 - Az.: 6 U 229/05) hatte darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang urheberrechtliche Datenbankschutzrechte an bestimmten Werken bestehen.Die Klägerin als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes (DWD) nahm die

2 BvF 3/03 vom 19.10.2006

BVerfG / Das abstrakte Normkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Land Berlin ab dem Jahre 2002 Anspruch auf Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG in Verbindung mit

2 BvF 1/04 vom 09.07.2007

BVerfG / Das abstrakte Normenkontrollverfahren betrifft zwei Fragenkomplexe:

2 BvL 4/05 vom 17.04.2008

BVerfG / Die Vorlage betrifft die Frage, ob das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) dadurch verletzt ist, dass Zuwendungen an politische Parteien und deren Gebietsverbände von der Erbsc

Preisangabepflichten bei Mehrwerdiensten

Handakte WebLAWg / Der Artikel (6 S. PDF) des Kollegen Bahr geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang bei der Benutzung...

2 BvL 8/05 vom 18.04.2006

BVerfG / Die Vorlage betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Optionsgeschäften und von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren nach § 22 Nr. 3 Satz 1 bzw. nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bu

Nette Diskussion…

staatsrecht.info / Bin gerade auf diese nette, aber doch sehr akademisch geprägte Diskussion gestossen… Dass die Opposition die Möglichkeit der abstrakten Normenkontrolle nicht nutzen kann, ist zwangsläufige Folge einer großen Koalition so. Tatsächlich hat

Parteienbeteiligung an Medienunternehmen

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein absolutes Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, wie es etwa das Hessische Privatrundfunkgesetz vorsieht, ist nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungs

ÖffR: Verfassungsgerichtliche Verfahrensarten

stud. iur. Martin Malkus / Organstreitverfahren Abstrakte Normenkontrolle

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