2.000

© Liz Collet

Zwei alte Pommes beschäftigen heute das Münchner Oberlandesgericht. Ein Künstler will von einer Münchner Galerie Pommes frites zurück, die vor 20 Jahren als Vorlage für ein Kunstwerk gedient haben. Ersatzweise will er 2.000 Euro Schadensersatz.

Mehr zum skurrilen Fall hier.

Es gibt so Fälle, bei denen ich aufrichtiges Mitleid habe. Mit dem Kollegen, der so ein Mandat überhaupt und bis zum OLG vertritt. [Das Mienenspiel auf der Richterbank kann das Honorar nicht aufwiegen. Und der Possen[streit]wert medial auch nicht, ….oder doch?] . Und mit den Richtern, die sich jetzt Gedanken machen, wer da als geeigneter und fachlich kompetenter Sachverständiger zu beauftragen sein kann, ob es tatsächlich Kunstfreunde gibt, die für vertrocknete Pommes frites 2.000 Euro zahlen würden. Oder werden jetzt Ortstermine mit Auktion – online? life? Im Gericht oder im Auktionshaus, etwa bei eBay? – temriniert, in denen anhand eingehender Angebote diese Frage eruiert wird? Lebensnah sozusagen? Am Puls des Volkes, in dessen Namen dann das Urteil gesprochen wird, das mit dem Hammer zuschlägt, was geboten wurde? Als Scheingeschäft, im wahrsten Sinne des Wortes. Denn zu vers…

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Themen: Kunst , Ebay , Schadensersatz , Auktionshaus , Pommes , Prozesse , Hammer , Kunstwerk , Vorlage , Oberlandesgericht München , Pommes Frites , News & Medien , Collet , NI X Für U Ngut , 2.000 € , 2.000 Euro
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 26. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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Foto: Oberlandesgericht (copyright) FFCucina Liz Collet #13749921

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Justizposse in München: Ist das Kunst oder kann das weg? | Bayern | Themen | BR.de

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