19 Punkte im Staatsexamen

Das hessische Justizministerium informiert auf seiner Homepage über die Möglichkeiten, in Hessen Richter werden zu können. Die geforderten Voraussetzungen sind - neben der Befähigung zum Richteramt und sozialer Kompetenz vergleichsweise anspruchsvoll: Im Hinblick auf die geringe Zahl zukünftig zu besetzender Stellen und der großen Zahl von Einstellungsgesuchen sehr qualifizierter Assessorinnen und Assessoren sind derzeit praktisch nur solche Bewerbungen aussichtsreich, bei den in beiden Staatsexamen mindestens 19 Punkte erzielt worden sind. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich über die weiteren Modalitäten der Bewerbung auf der Homepage des Justizminsteriums informieren. Wer den Witz nicht verstanden hat, der sollte mal einen Blick in die Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung werfen.

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Themen: Staatsexamen

Erschienen 27. Oktober 2006 auf http://www.mindermeinung.de/.

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