§ 184 II InsO?
am 08.02.2008 von Das interessiert doch wieder keine Sau...
Mal ‘ne Frage an die werten Kollegen und Kolleginnen:
Ein Schuldner legt im Prüfungstermin gegen den Vorwurf, eine angemeldete Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, Widerspruch ein. Der zugrundeliegende Titel (hier ein VU aus dem Jahr 1996) enthält hierzu keine Ausführungen. Handelt es sich nun um einen Fall des § 184 Abs. 2 InsO oder muss der Gläubiger tätig werden?
Das hiesige Insolvenzgericht tendiert zur zweiten Alternative, auch wenn der Rechtspfleger erst die Hinweise nach Abs. 2 gegeben hatte.
Eigentlich kann es ja kein Fall des Abs. 2 sein, denn …
Wer versagt da?
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OLG Celle: Abschlag auf Streitwert bei Feststellungsklage gegen den Schuldner
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Guten Tag Herr $Insolvenzverwalter, was ist da zu tun?
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Vollstreckungsbescheid über Anspruch aus unerlaubter Handlung wirkt nicht als Titel aus unerlaubter Handlung
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Einzelzwangsvollstreckung gegen den Insolvenzschuldner wegen vor Verfahrenseröffnung vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
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BGH: Zur Begründung eines Stundungsantrags gemäß § 4a InsO
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Wann muss der Schuldner unbezahlte Masseverbindlichkeiten “privat” bezahlen?
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Bedenke das Ende
Lichtenrader Notizen / Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2005 - VII ZB 17/05 - und der juris Praxis Report extra 7/2005 erinnern daran, dass es nicht genügt, einen Prozess zu gewinnen. Man sollte so gewinnen, dass ein erstrittenes günstiges Urteil möglichst…
