18.05.2005 Kabinett beschließt individualisierte Offenlegung der
am 18.05.2005 von http://www.bmj.de
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur
individualisierten Offenlegung der Gehälter von
Vorstandmitgliedern von Aktiengesellschaften beschlossen. Der
Entwurf sieht vor, dass bei börsennotierten
Aktiengesellschaften künftig für jedes einzelne
Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge unter Namensnennung
anzugeben sind. „Dabei reicht nicht die Gesamtsumme der an
ein einzelnes Vorstandsmitglied gezahlten Bezüge. Wir
verlangen die Aufschlüsselung in erfolgsunabhängige und
erfolgsbezogene Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung (z. B. Aktienoptionen). Diese Aufteilung entspricht
der Empfehlung des Corporate Governance Kodex. Ziel des
Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Kontrollrechte der
Aktionäre. Es geht um Kontrolle durch Transparenz“,
sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Angabepflicht erstreckt sich auch auf Leistungen, die dem
einzelnen Vorstandsmitglied für den Fall der Beendigung
seiner Tätigkeit zugesagt worden sind. Damit sollen
Versorgungs- und Abfindungszusagen erfasst werden, die in der
Praxis einen nicht unerheblichen Bestandteil der
Vorstandsbezüge bilden. Mit dieser Kenntnis können die
Aktionäre das Verhalten von Vorständen bei
Übernahmeangeboten besser beurteilen.
Die Angaben müssen grundsätzlich im Anhang zum
Jahresabschluss und zum Konzernabschluss gemacht werden. Eine
neue Soll-Vorschrift wird es börsennotierten
Aktiengesellschaften künftig ermöglichen, im
Lagebericht Angaben zur Vergütungsstruktur zu machen. Die
Angaben zur Individualvergütung der Vorstandsmitglieder
können statt im Anhang alternativ auch im Lagebericht - im
Rahmen eines eigenständigen Vergütungsberichtes -
gemacht werden.
„Diese Regelung trägt der Praxis Rechnung, dass die
Individualangaben von manchen Unternehmen schon im Rahmen eines
…
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