Ist die Benutzung einer eingetragenen Marke als Unternehmenskennzeichen rechtserhaltend?
IT-Recht Kanzlei | 9. Juli 2010 — Nein, sagt der BGH (Beschluß vom 15.09.2005, Az.: I ZB 10/03). Es genügt den Anforderungen der rechtserhaltenden Benutzung i…
Nein, es handelt sich nicht um einen BH, der aus Gold und Diamanten für einen arabischen Ölscheich angefertigt worden ist, sondern um einen nahtlosen BH. Der Kaufpreis liegt nicht bei 180.000 EUR, sondern der in einer markenrechtlichen Streitigkeit geltend gemachte Streitwert. Der Wunder-BHs kostet 69,90 EUR, für einen Scheich wahrscheinlich zu billig.
Wer den als Marke eingetragenen Name „Ahh Bra“ in seinen eBay-Auktionen, insbesondere in der Artikel-Beschreibung verwendet, ohne original Ahh Bra BHs anzubieten, wird häufig abgemahnt.
Es spricht nichts dagegen, dass eine tatsächlich begangene Markenrechtsverletzung abgemahnt wird. Fraglich ist, ob der geltend gemachte Streitwert, aus dem sich insbesondere auch die Rechtsanwaltsgebühren berechnen, von 180.000 EUR angemessen ist. Dies wage ich vorsichtig zu bezweifeln.
Der Streitwert einer Markenrechtsverletzung richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Markeninhabers sowie nach dem Umfang, Intensität und Dauer der Markenverletzung. Die wichtigsten Faktoren zur Bestimmung des wirtschaftlichen Wertes eines Unterlassungsanspruchs, sind die Bekanntheit und Ruf der Marke sowie deren Unterscheidungskraft.
Von der Marke Ahh Bra habe ich noch nie gehört. Ich gebe zu, BHs sind jetzt auch nicht mein Spezialgebiet oder ein Hobby meinerseits. Meine Frau, Mutter und Schwester kennen die Marke ebenfalls nicht. Vielleicht leben wir alle auch hinter dem Mond. Deswegen habe ich nach bekannten BH Marken gegoogelt. Die Marke Ahh Bra tauchte bei meinen Recherchen nicht auf, sondern Namen wie Victoria Secret, Wonderbra, Passionata, Triumph, Calvin Klein, Schiesser, etc.. Die kenne sogar ich.
Der Regelstreitwert in einer Markenangelegenheit liegt gem. BGH bei 50.000 EUR. Dieser kann durchaus auch höher angesetzt werden, wie die folgenden Streitwert-Beispiele zeigen:
50.000 EUR (LG Frankfurt, 2-18 O 427/07) 100.000 EUR (OLG Köln, 6 U 147/08) – Deutschland sucht den Superstar 100.000 EUR (LG München, 33 O 2054/11) – Power Ball 250.000 EUR (OLG Köln, 6 U 143/04) – TUC-S… » Vollständiger ArtikelErschienen 17. April 2012 auf http://infodocc.info.
IT-Recht Kanzlei | 9. Juli 2010 — Nein, sagt der BGH (Beschluß vom 15.09.2005, Az.: I ZB 10/03). Es genügt den Anforderungen der rechtserhaltenden Benutzung i…
IT-Recht Kanzlei | 30. November 2007 — Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 18.09.2007 (Az.: 15 O 698/06) entschieden, dass der vom Bundesgerichtshof angenomm…
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Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 3. August 2009 — AG Landsberg am Lech, Urteil vom 22.06.09, Az. 2 C 647/08 § 23 Abs. 1 RVG, § 3 ZPO Das AG Landsberg hat entschieden, dass b…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 26. November 2011 — BGH Beschluss vom 17.08. 2011 I ZR 84/09 PROTI Beschluss vom 24.11. 2011 I ZR 206/10 Stofffähnchen II Der BGH legt diverse Fragen …
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Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 3. August 2009 — BPatG, Beschluss vom 07.08.2006, Az. 25 W (pat) 73/04 § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 61 Abs. 1 RVG Das BPatG hat darauf hingewie…
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LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.11.2007, Az. 2-18 O 427/07 §§ 2 Abs, 1 Nr. 4, § 15, 16, 17, 97 Abs. 1 UrhG, § 32 ZPO Das LG Frankfurt a.M. hat in
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Tobias Röttger - Rechtsanwalt für Urheber- und Persönlichkeitsrecht. - Rechtsanwalt