17.06.2005 Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Graffiti-Bek
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur verbesserten Graffitibekämpfung beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Sie ergänzt die Sachbeschädigungsdelikte der Paragrafen 303, 304 Strafgesetzbuch um eine neue Tathandlung, die lautet: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“ „Diese neue Strafvorschrift erleichtert künftig die Verfolgung von Graffiti-Schmierereien. Der Vorteil gegenüber dem bisherigen Recht liegt darin, dass gerichtliche Feststellungen der Sachbeschädigung erleichtert werden, weil die bisher oft langwierige und mit kostenträchtigen Gutachten verbundene Beweisführung zur Feststellung der Substanzbeschädigung in einer Vielzahl von Fällen entbehrlich wird“ sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Bisher ist ein gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten angebrachtes Graffiti dann eine Sachbeschädigung, wenn die Substanz des Untergrundes so beeinträchtigt wurde, dass eine Reinigung zwangsläufig zur Beschädigung führt. Über diesen Punkt muss in Gerichtsverfahren häufig aufwändig Beweis geführt werden. „Die Formulierung der Regierungsfraktionen ist besser als die Vors…
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