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17.06.2005 Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Graffiti-Bek

am 17.06.2005 von http://www.bmj.de

Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur verbesserten
Graffitibekämpfung beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen
Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Sie
ergänzt die Sachbeschädigungsdelikte der Paragrafen 303, 304
Strafgesetzbuch um eine neue Tathandlung, die lautet:
„Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild
einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur
vorübergehend verändert.“


„Diese neue Strafvorschrift erleichtert künftig die
Verfolgung von Graffiti-Schmierereien. Der Vorteil gegenüber dem
bisherigen Recht liegt darin, dass gerichtliche Feststellungen
der Sachbeschädigung erleichtert werden, weil die bisher oft
langwierige und mit kostenträchtigen Gutachten verbundene
Beweisführung zur Feststellung der Substanzbeschädigung in einer
Vielzahl von Fällen entbehrlich wird“ sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.


Bisher ist ein gegen den Willen des Eigentümers oder sonst
Berechtigten angebrachtes Graffiti dann eine Sachbeschädigung,
wenn die Substanz des Untergrundes so beeinträchtigt wurde, dass
eine Reinigung zwangsläufig zur Beschädigung führt. Über diesen
Punkt muss in Gerichtsverfahren häufig aufwändig Beweis geführt
werden.


„Die Formulierung der Regierungsfraktionen ist …

12.05.2005 Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur akustischen Wo

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GRAFFITI STRAFBAR

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