§ 16 Abs. 4 EStG: Stille Reserven erst bei tatsächliche Realisierung versteuern
am 08.11.2006 von InsoBlog.de
In der Insolvenz einer Personengesellschaft wird kein Betriebsvermögen in das Privatvermögen der Gesellschafter überführt. Wann sind bei Betriebsaufgabe die Gewinne aus den stillen Reserven zu erklären?
Betriebsaufgabe im Jahr 2004, Versteigerung des beweglichen Anlagevermögens in 2006, Verkauf des Betriebsgrundstücks in 2006. Bei der Verwertung werden stille Reserven in erheblicher Höhe aufgedeckt.
Da ist es doch geschickt, wenn die BFH-Richter sich gerade erst kürzlich mit diesem Problem beschäftigt haben:
1. Bei einer Betriebsaufgabe ist der Wert des Betriebsvermögens wie bei der Betriebsveräußerung durch eine Bilanz zu ermitteln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EStG). Diese Aufgabebilanz ist auch bei einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe einheitlich und umfassend auf einen bestimmten Zeitpunkt zu erstellen. Das ist zweckmäßigerweise der Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit, zu dem die Schlussbilanz zur Ermittlung des laufenden Gewinns aufzustellen ist.
2. Unabhängig von der …
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