§ 153a StPO: Verfahrensabkürzung für die Reichen und Mächtigen?
am 24.11.2006 von http://www.medien-gerecht.de
Überraschend wurde heute bekannt, dass die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses ein jähes Ende finden könnte, bevor der Prozess wieder ins Rollen kommt. Verteidiger und Staatsanwaltschaft sollen sich darüber geeinigt haben den Prozess nach § 153a StPO einzustellen. Voraussetzung für eine solche Einstellung ist die Beseitigung des öffentlichen Interesse, das in der Regel durch die Zahlung einer entsprechend hohen Geldsumme (völlig legal) einhergeht.
Spektakulärstes Beispiel in der jüngsten Vergangenheit war die Einstellung des Verfahrens gegen Helmut Kohl bezüglich der Spendenaffaire der CDU. Wie auch schon bei Kohl hinterlässt auch jetzt die Einstellung nach § 153a StPO besonders für den Nicht-Juristen oft einen faden Beigeschmack. Schließlich hat es den Anschein, als würden sich die Beschuldigten freikaufen. Wäre man unschuldig, würde man gar nicht soweit gehen.
Aber gerade in komplizierten Steuerprozessen, wo die Rechtslage ungewiss und schwer beweisbar ist, ziehen sich die Verfahren hin und werden durch alle Instanzen durchgefochten. Der finanzkräftige und/oder mächtige Beschuldigte steht dann vor der …
Wiederholungsfall
Vier Strafverteidiger / In einem recht komplizierten Betrugsfall hat mir bzw. meinem Mandanten der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO dringend angeboten; ich meine sogar, es war kein Anbieten, sondern schon fast ein Betteln um Zustimmung. D…
§ 153a StPO macht Gerichte schöner
Kleinblog | David Klein / § 153a StPO erfreut sich einer gewissen Beliebtheit (bis hin zu Beliebigkeit, aber das nur am Rande) - konsequent hat nun ein Richter in Düsseldorf den Grundgedanken des § 153a StPO umgesetzt. Frank B. (24, Name geändert) hatte wüte…
Mannesmann-Verfahren ist vorläufig eingestellt - Endgültige Einstellung folgt
strafblog / Das beim Düsseldorfer Landgericht anhängige Mannesmann-Verfahren ist - wie heute.de berichtet - heute morgen gem. § 153a Stpo gegen Zahlung von Geldauflagen in einer Gesamthöhe von 5,8 Milioen Euro vorläufig eingestellt worden. Von den 5,8 Milli…
Ackermann & Co. unschuldig ???
RA J. Melchior, Wismar / In den Medien wird eine dpa-Mittelung verbreitet, wonach die Angeklagten im Mannesmann-Prozess „als unschuldig gelten. Schlichter Unsinn! Aus der Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 29.11.2006: Die 10. große Wirtschaftsstrafkamm…
Staatsanwaltschaft, schneidig, verwegen und ... - keinerlei Augenmaß
RA J. Melchior, Wismar / Ein Untervollmachtsmandat: Es geht um einen kleinen Begegnungsunfall. Die PKWs der Beteiligten haben sich an den Spiegeln berührt. Schaden beim Gegner angeblich 237,94 €, beim Mandanten 26,10 €. Wie üblich konnten die Beteili…
Rechtsanwalt wegen Betruges verurteilt
Andere Ansicht / Die §§ 153, 153a StPO sind bei den Angeklagten in Kitzingen offenbar nicht sehr beliebt. Nachdem ich gestern schon über einen Angeklagten geschrieben habe, der sich der Einstellung seines Verfahrens durch hartnäckige Passivität widersetzt, hatte…
