§ 153 a StPO - Immer Ärger mit den Geldbußen

Der Gesetzgeber hat den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Erfüllung von Auflagen - meistens Geldzahlungen - einzustellen. In vielen Fällen soll die Zahlung an gemeinützige Vereine erfolgen. Für einen Beschuldigten oder Angeklagten hat die Praxis den Vorteil, daß kein Eintrag in das Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erfolgt. Mit Erfüllung der Auflage ist das Verfahren für ihn erledigt.

Ärgerlich ist aber immer wieder, welche gemeinnützigen Organisationen in den Genuß solcher Zahlungen kommen. Oftmals haben Strafrichter und Staatsanwälte ihre Steckenpferde. Ob dies nun die Jugendabteilung eines Tennisvereins, der örtliche Kirchenbauverein oder ein gemeinütziger Verein ist, von dessen Arbeit niemals jemand Kenntnis genommen hat.

Und so werden immer wieder Vorwürfe laut, der ein oder andere Amtsrichter oder Staatsanwalt bevorzuge Vereine, denen er nahe steht. Nach Presseberichten sieht sich auch die Chefin der Steuerabteilung der Bochumer Staatsanwaltschaft Margrit Lichtinghagen solchen Vorwürfen ausgesetzt. Sie soll die Verfahren von Steuersündern gegen Zahlung von Geldbußen an ihr persönlich nahestehende gemeinützige Vereine eingestellt haben.

Andererseits gibt es aber auch Richter, die bei der Vergabe solcher Geldbeträge weder ein persönliches Interesse noch ein größeres Engament zeigen. Ein Griff in den auf fast jedem Richtertisch liegenden Ordner mit Bewerbungsschreiben um Geldbußen mit der Frage: “Wen haben wir denn da, der in Betracht kommt ?” mit einem kurzen Blick auf das Schreiben: “Ja, das hört sich gut an” und schon ist eine Zahlung von mehreren hundert manchmal tausend Euro vergeben. Ob mit dem Geld etwas Sinnvolles geschieht oder es im Verwaltungssumpf dieser Organisation versickert, kann der Richter nicht überprüfen.

Diese Praxis der Zuwendungen von Bußgeldern an gemeinnützige Vereine ist nicht nur unbefriedigend, sie setzt Richter und Staatsanwälte immer wieder der Gefahr von Beschuldigungen aus, sie bevorzugten einzelne ihnen nahestehende Organisationen.

Daneben begünstigt das jetzige System, Organisationen, die es oftmals mit hohem personellen und finanziellen Aufwand verstehen, große Beachtung bei einzelnen Richter zu erreichen und sich so ein großes Stück vom Kuchen abschneiden. Eine Aufstellung, wer welche Zahlungen erhalten hat, gibt es nicht. Es verdampfen viele Bußgeldzahlungen in den Organisationen und haben keine Wirkung für die Allgemeinheit.

Wünschenswert wäre es, wenn bei den Gerichten Bußgelder gesammelt und etwa monatlich an die verschiedenen, in Frage kommende Organisationen verteilt werden. Eine solche Aufgabe könnte man den bei jedem Gericht nach dem GVG schon bestehenden Präsidien zuweisen.

Vorwürfe, wie sie jetzt wieder in Bochum laut geworden sind, wären dann vermeidbar und es könnten gezielter sinnvolle Projekte unterstützt werden.

Schlagwörter zu diesem Beitrag: Bochum, Bundeszentralregister, Einstellung nach § 153a StPO, Ermittlungsverfahren, Liechtenstein, Staatsanwalt, Steuersünder, Strafrecht Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: Weggemobbt - Oberstaatsanwältin wird an Amtsgericht versetzt Strafrecht Erweitertes Führungszeugnis Der Staat als Hehler - 5 Millionen Euro für geklaute Daten ! Wie erkenne ich eine Zwangsprostituierte ?
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Stpo , Staatsanwalt , Ermittlungsverfahren , Steuern , Bochum , Ordner , Liechtenstein , Bundeszentralregister , Einstellung Nach § 153a Stpo , Steuersünder , Arbeiten Für Den Staat Eintrag Bundeszentralregister
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 15. Dezember 2008 auf http://www.strafverteidigerblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Arbeiten Für Den Staat Eintrag Bundeszentralregister:

§ 153 a StPO - Immer Ärger mit den Geldbußen

Strafverteidiger Blog | 15. Dezember 2008 — Der Gesetzgeber hat den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungs- und Strafverfahren…

§ 153 a StPO - Immer Ärger mit den Geldbußen

Strafverteidiger Blog | 15. Dezember 2008 — Der Gesetzgeber hat den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungs- und Strafverfahren…

§ 153 a StPO - Immer Ärger mit den Geldbußen

Strafverteidiger Blog | 15. Dezember 2008 — Der Gesetzgeber hat den Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten die Möglichkeit eingeräumt, Ermittlungs- und Strafverfahren…

Mannesmann-Prozess: Gericht verteilt 2,3 Millionen Euro an 363 karitative Organisationen

strafblog | 8. Februar 2007 — Das Verfahren gegen die früheren Angeklagte im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess ist endgültig eingestellt worden, nachdem die Gelda…

Arbeitsvermeidung

Kleinblog | David Klein | 22. August 2007 — Referendare werden seit jeher dazu benutzt, in der Strafstation die ungeliebten Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft…

Immer wieder Stalking

kanzlei-hoenig.de | 24. Mai 2008 — Früher waren es vornehmlich Auseinandersetzungen von Nachbarn in Eigenheimsiedlungen, die die Strafrichter beschäftigen. In jün…

Wie in Baku

Andere Ansicht | 9. April 2012Jura kann jeder – und Strafrecht erst recht. Und so lernen wir wieder etwas zur Strafbarkeit des Aufrufens zu Straftaten, zur E…

Mannesmann-Prozess: Geld für viele Vereine

LawBlog | 7. Februar 2007 — Nachdem der Mannesmann-Prozess endgültig eingestellt worden ist, stellt sich die Frage, welche gemeinnützigen Organisationen Ge…

Keine nachträgliche Pflichtverteidigerbeiordnung? – zumindest bei § 154-StPO-Einstellung “schofel”

Heymanns Strafrecht Online Blog | 13. Juli 2011 — Immer wieder geht es in der Praxis um die Frage der nachträglichen Pflichtverteidigerbeiordnung, die es – wie die Obergerichte …

Der Kampf um den Vorsatz bei der Trunkenheitsfahrt

Heymanns Strafrecht Online Blog | 30. September 2009 — Im Verkehrsrecht gibt es einen Dauerbrenner: Das ist der Kampf um den Vorsatz bei § 316 StGB. Immer wieder argumentieren die AG…