15-Jährige gesteht nach DNA-Test Kindestötung

Wie bei SPIEGEL-ONLINE nachzulesen ist, hat ein 15-jähriges Mädchen aus Malchow in Brandenburg gestanden, vor 3 Monaten in der elterlichen Wohnung ein Kind entbunden und dieses dann mit einer Babydecke erstickt zu haben. Die Leiche hatte die Schülerin in eine Plastiktüte gesteckt und dann in einer öffentlichen Grünanlage abgelegt, wo sie 5 Wochen später von Spaziergängern gefunden worden war. Die Polizei hatte auf der Suche nach der Kindesmutter knapp 1.500 Frauen zwischen 14 und 45 Jahren zu einer freiwilligen Speichelprobe zum Zweck der DNA-Analyse aufgefordert. Die 15-Jährige nahm an dem Test teil und wurde dadurch als die Mutter der toten Babys identifiziert. Nachdem sie hiermit konfrontiert worden war, legte sie ein Geständnis ab. Die Schwangerschaft habe sie vor den Eltern und ihrem Umfeld verborgen gehalten und durch geschickte Kleidung monatelang kaschiert. Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags beantragt. Anmerkung: Es ist schon erstaunlich, dass Täter und Täterinnen immer wieder an "freiwilligen" Massen-Gentests teilnehmen, obwohl sich doch inzwischen herumgesprochen haben sollte, dass die Tests mit großer Treffsicherheit funktionieren. Letztlich kommt das in Fällen wie dem vorliegenden einer Selbstüberführung gleich. Man kann nur spekulieren, ob die Überführung bewusst provoziert wird, weil der bzw. die Betreffende mit der Schuld nicht leben kann oder ob die naive Hoffnung überwiegt, vielleicht doch nicht identifiziert zu werden. Natürlich kann auch die Angst eine Rolle spielen, sich bei Verweigerung des "freiwilligen" Tests verdächtig zu machen, aber selbst dann ist das Überführungsrisiko deutlich geringer als bei einer Teilnahme am Test. Der von der Staatsanwaltschaft gestellte Haftbefehlsantrag ist zwar zulässig, meines Erachtens aber wenig hilfreich. Das Mädchen war doch offenkundig mit der nicht gewollten Schwangerschaft völlig überfordert und hatte scheinbar nicht das nötige Vertrauen zu seinen Eltern, um mit diesen über die Situation zu sprechen. So ein Mensch braucht unabhängig von der Schwere der Schuld in erster Linie Hilfe und psychologische Betreuung und nicht etwa Knast. Eine Inhaftierung trägt eher zu einer weiteren Traumatisierung bei. Bleibt zu hoffen, dass der Haftrichter oder die Haftrichterin das auch so sieht und dass es jedenfalls unter geeigneten Auflagen zu einer Haftverschonung kommt. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Brandenburg , Malchow

Erschienen 28. Juni 2006 auf http://www.strafblog.de.

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