14,35 EUR für ein Schulbuch und ein Suppenkasper beim BAG

Das Bundesarbeitsgericht steht vor größten Herausforderungen. Wegen des am 12.03.2013 terminierten Verfahrens 9 AZR 455/11. Der 9. Senat, wenn er nicht zittert, sortiert vielleicht schon einmal die möglichen Pressemitteilungen im Hinblick auf die zu erwartende Kritikwelle, die alles, auch Emmely, in den Schatten stellen wird. Im Gerichtssaal marschiert auch die Elite Hannoveraner Arbeitsrechtskanzleien auf…

Was war geschehen?

Der Lehrer L…

Nein. Wir fangen noch einmal an, das klingt zu sehr nach juristischem Seminar.

Sie müssen den Fall mit nasaler Stimme und norddeutscher Akzentuierung lesen und vielleicht sollten Sie dabei an Otto Waalkes denken. Wenn Sie wollen.

In Aarhusen (Name v.d. Red. geändert) an der Küste (Ort v.d. Red. verfälscht) underichdet (nasal) Lehrer Lukhusen im Inselgymnasium „Schimmelreiter“ (Name v.d. Red. geändert) Mathematik.

Für das Schuljahr 2008 beschließt die Fachkonferenz das Buch „Mathematik dynamisch, auch für eher Sprachbegabte“ des Verlages X. als Fachbuch der Wahl für den Unterricht zu ernennen. Lukhusen wartet jetzt auf das Schulbuch. Der Schuljahreswechsel rückt näher und er schreibt seinem Freund und Schulleiter:

Ich unterrichte in diesem Schuljahr überwiegend in den 5. Klassen und benötige hierfür die entsprechenden Schulbücher. Nach meiner Rechtsauffassung müssen diese gestellt werden und ich gehe davon das (sic), dass das Kultusministerium mittlerweile entsprechende Regelungen getroffen hat und ich die Schulbücher spätestens in der nächsten Woche erhalte.

Nota Bene: Auch, wenn es um Schulbücher geht, haben Lehrer ausdrücklich „Rechtsauffassungen“. Die soll man nicht haben, egal welchen Beruf man ausübt. Anwälte haben z.B. gar keine Rechtsauffassungen. Nie.

Er bekommt überraschende Antworten (dramatisch bearbeitet):

Das Buch ausleihen (aus der Schulbibliothek) – Du hast sie wohl nicht alle!

Das Buch für Dich anschaffen – Bei Dir piept’s wohl! Wir haben hier keine Knete, werden sie nie haben und überhaupt, wir schaffen seit Jahren nichts Neues an!

Lukhusen geht zu Buchhandlung „am Grauen Meer“ und bestellt das Buch für 14,95 EUR, die er aus seinen mageren Bezügen verauslagt. Dann will er das Geld vom Land Niedersachsen, seinem Arbeitgeber, zurück haben. Argument: Er braucht es für den Unterricht und die wollen es ihm einfach nicht geben.

Nach einer erstinstanzlichen Schlappe fällt das LAG Niedersachsen eine bahnbrechende Entscheidung (02.05.2011 – 8 Sa 1258/10): Das Land muss den Betrag erstatten!

Dabei ist die Anspruchsgrundlage (nur) in § 670 BGB zu erblicken. Danach darf der Auftragnehmer Aufwendungen tätigen, die er für erforderlich halten durfte. Für das Arbeitsverhältnis wird dieses Gesetz seit jeher nutzbar gemacht (obwohl es strenggenommen nicht dafür gilt…). Wenn Sie den Dienstlaster tanken, …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Elite , Senat , Lte , Lehrer , Alltag IM Arbeitsrecht

Erschienen 8. März 2013 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Streit um 14,36 EUR für ein Schulbuch vor dem Bundesarbeitsgericht – Lehrer gewinnt

Ihr Arbeitsrecht | 14. März 2013 — Es muss ja nicht immer Kaviar sein. Manchmal schaffen es auch einfache Schulbücher bis zum Bundesarbeitsgericht. Aber nur dan…

Ein Schulbuch für den Arbeinehmer…

Kanzlei Samnée & Gotsche | 13. März 2013 — Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell entschieden: Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 67…

Bundesländer müssen angestellten Lehrern Schulbücher bezahlen

Kanzlei Blaufelder | 18. März 2013 — Angestellte Lehrer können sich die Kosten für erforderliche Schulbücher vom Land erstatten lassen. Soweit die Schulbuchkosten…

Die allerliebste kleine Bagatelle…

reuter-arbeitsrecht.de | 13. März 2013 — …ja, die Petitesse. Sie steht diese Woche im Vordergrund, oder? Gleich zwei Grundsatzfragen zum Verfassungsrecht und zur Arbe…

Begründungserfordernisse bei einer Divergenzbeschwerde

Rechtslupe | 22. Februar 2012 — Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört, dass der Beschwerdeführer einen abstrakten Rechtssatz aus der …

Das Schulbuch für den Lehrer - wer zahlt?

Arbeitsrecht Chemnitz | 12. März 2013 — Ein über das Bundesland angestellter Lehrer hatte im Schuljahr 2008/2009 in der fünften Klasse einer Hauptschule Mathematik zu unt…

Warum IBM ein toller Laden ist

reuter-arbeitsrecht.de | 12. Oktober 2012 — …und warum der BGH egal ist – Prozessrecht vorm Wochenende: Man wird das IBM sicher auch ohne jede Verbindung zur Rechtsprech…

Arbeitgeber muss Lehrern Lehrbücher bezahlen

Kanzlei Blaufelder | 9. August 2011 — Lehrer können verlangen, dass ihnen notwendige Lehr- und Unterrichtsmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Geschieh…

Wer zahlt das Mathematiklehrbuch des Lehrers?

Rechtslupe | 14. März 2013 — Ein Bundesland als Arbeitgeber und nicht die Gemeinde als Schulträgerin ist verpflichtet, einem Lehrer den Kaufpreis für ein Sc…

Wie aus dem Lehrbuch

LawBlog | 8. Januar 2008 — Justizvollzugsanstalt. Im Besucherzimmer rede ich mit einem neuen Mandanten. Bevor Sie das Geständnis abgelegt haben, was hab…

Otto Waalkes � Wikipedia
ArbGG - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
Bundesarbeitsgericht

Höchste Instanz des Arbeitsrechts Bundesarbeitsgericht


Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
Rieble, Volker - Ludwig-Maximilians-Universität München