14.122005 Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensa
am 14.12.2005 von http://www.bmj.de
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der
Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
beschlossen.
„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen.
Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und
vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis
hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte
gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur
Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten
Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die
Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute
und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte
Zypries.
Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates:
Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert
werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen.
Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre
Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die
Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt
wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden.
Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen
Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren
Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre
Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des
Täters geltend machen.
Beispiele:
• Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe
Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf
minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen
beträchtlichen Gewinn, der …
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung
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