14.717,65 € per Prepaid-Karte

Vor dem Landgericht Berlin hatte ein Mobilfunkprovider einen seiner Kunden verklagt. Der Kunde hatte einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit „Einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich“ beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option „Webshop-Aufladung 10“ entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 € für die Telefonnutzung in Rechnung. Hiervon entfielen nach seiner Darstellung 14.706,19 € auf 15 GPRS-Verbindungen über die SIM-Karte des Kunden aus der Zeit vom 8. August 2009 um 0.47 Uhr bis zum 9. August 2009 um 15.15 Uhr.

Das Landgericht Berlin sprach dem Mobilfunkanbeiter nun 10,- € zu. Wegen der darüber hinaus verlangten 14.717,65 € sowie verschiedener Nebenkosten wies das Landgericht die Klage ab:

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin enthält die nicht näher erläuterte Klausel…

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Themen: Mobilfunk , Webshop , Landgericht Berlin , Nebenkosten , Sim , Mobilfunkvertrag , Prepaid-karte
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 22. Juli 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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