13jährige virtuell zerstückelt, vergewaltigt - und Strafrecht hilft nicht?
am 21.01.2008 von RechtRealDer WDR berichtet über den Fall einer 13jährigen, die als Prostituierte in Second Life Linden-Taschengeld verdiente.So wurde Barbara von ihren virtuellen Freiern nicht nur zu derben sexuellen Handlungen mit Tieren angehalten, sondern auch gefoltert und zerstückelt.Dabei seien den deutschen Strafverfolgungsbehördendie Hände gebunden. Denn in den sonst so prüden USA ist die virtuelle Darstellung von Pornografie und Gewalt nicht verboten.Die sonst so prüden USA stellen die Meinungsfreiheit tatsächlich über den Schutz vor virtuellen Pornos. Dies ist hierzulande jedoch zumindest für normale Pornografie ähnlich: Besonders bei Fiktivpornografie muss mit der Kunstfreiheit abgewogen werden (Schönke/Schröder, § 184 Rn. 5a). Bei harter Pornografie (Tier- Gewalt- und Kinderpornografie) ist die Abwägung durch den Gesetzgeber erfolgt - zulasten der Kunstfreiheit: Virtuelle Erscheinungsformen sind eingeschränkt strafbar.Doch kommt es darauf an, was in den USA gilt?Der Ort der Tat ist auch derjenige, bei dem sich die Tat auswirkt (§ 9 StGB). Hier ist allerdings einiges umstritten. Jedenfalls kann nicht jeder kriminelle Internetinhalt auf der Welt unter das deutsche Strafrecht fallen. Dennoch: Wenn die 13jährige Barbara in Deutschland von einem Amerikaner über Second Life zu virtuellen Perversionen getrieben wird, so reicht das deutsche Strafrecht durchaus.Transatlantischer Kindesmissbrauch?Es könnte nämlich ein Fall von Kindesmissbrauch vorliegen. Darunter fällt auch das Einwirken auf Kinder (unter 14jährige) durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen (§ 176 IV Nr. 4 StGB). Räumliche Anwesenheit des Täters ist dabei nicht erforderlich (BGH NJW 1980, S. 791, 792).Weltrechtsprinzip für harte Pornografie?Für harte Pornografie (§§ 184a, b StGB) gilt zudem das Weltrechtsprinzip (§ 6 Nr. 6 StGB). Dieses setzt laut BGH (nicht …
Sex in Second Life
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Die Vier Strafverteidiger berichteten kürzlich von der niederländischen Staatsanwaltschaft die wegen Pornografie in Second Life ermittelt. Andere Länder, anderes Sitten, könnte man meinen. Aber von wegen. Wenn man Stephan Mathé…
Linden Lab nimmt Stellung zu Kinderpornografie im Second Life
LAWgical / Vergangenen Montag (07.05.2007) strahlte die ARD in ihrem Magazin Report Mainz einen Beitrag aus, in dem über Kinderpornografie in Second Life berichtet wurde. Die Reportage zeigte zwei verschiedene Szenarien mit kinderpornografischem Bezug auf…
Kinderporno ohne Opfer oder strafbares Spiel? Age Play in Second Life
RechtReal / Bis Mitte März 2007 wurde Second Life von den Medien begierig und oft unkritisch thematisiert. In das aufgekratzte Geschnatter platzte jedoch bald ein dunkles Ungetüm: Ein Bericht des Magazins Report Mainz über Kinderpornografie in der virtuellen…
“Second Life”: Ist Sex mit virtuellen Kindern strafbar?
Vier Strafverteidiger / Die niederländische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kinderpornografie im Onlinespiel «Second Life». Und sie muss die Frage klären, ob «Sex mit virtuellen Kindern» strafbar ist. In dem Onlinespiel «Second Life…
Deutsche Literatur zum Thema Virtuelle Welten und Recht
RechtReal / Umfasst sind ausschließlich deutschsprachige Beiträge aus der Rechtswissenschaft. Die Liste wird gelegentlich aktualisiert. Sollten Beiträge fehlen, bitte ich um eine kurze Mitteilung, gern als Kommentar oder email (s. Impressum).Dasselbe gilt, fa…
Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie verabschiedet
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche das Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem Verbesserungen bei der Verfolgung von Kinder- und Jugendporno…
.xxx vorerst auf Eis
muepe.de | weblog peter müller / Die umstrittene Top-Level-Domain .xxx für Erotik- und Pornografie-Seiten im Internet sorgt erneut für Dissonanzen. In letzter Minute [...] hat die US-Regierung einen Aufschub des virtuellen Rotlichtbezirks im Internet erreicht. Tausende Bürger hä…
Kinderpornographie in virtuellen Welten?
Telemedicus / So vieles Unmögliche wird möglich, im virtuellen zweiten Leben. Was in der Realität nicht machbar ist, kann hier ausgelebt werden – und dabei wird nicht selten die dunkle Seite des Menschen offenbar. Ein Problem stellt Kinderpornographie…
» 176 StGB Sexueller Mibrauch von Kindern
» 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
» 6 StGB Auslandstaten gegen international geschtzte Rechtsgter
» 9 StGB Ort der Tat
» VStGB - Einzelnorm
» markt - 07.01.2008 - Internetspiele: Bitterernste Parallelwelt
Eine 13-Jährige arbeitete in der virtuellen Parallelwelt von Second Life im Internet als Prostituierte und verdiente reales Geld. Der Zugang war kein Problem, als sie aber dabei war, lernte sie eine abartige Welt kennen.
