11 Jahre Haft wegen Totschlages im Fall Grimm
am 22.02.2006 von http://www.strafblog.de
Zum Ausgang des Prozesses im spektakulären Fall um den Tod des Millionärssohnes Andreas Grimm berichtet faz.net heute Folgendes:
Im Prozeß um den Tod des fränkischen Fabrikantensohns Andreas Sascha Grimm hat das Frankfurter Landgericht den Täter wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah am Mittwoch die Voraussetzungen für eine Verurteilung des 23 Jahre alten Jens A. wegen Mordes als nicht erfüllt an.
Der kokainsüchtige junge Mann hatte zugegeben, seinen Freund Grimm am 15. Oktober 2004 in seiner Frankfurter Wohnung erschossen zu haben. Der Schuß sei im Streit über seine deutlich ältere Lebensgefährtin gefallen, die auch zu Grimm sexuelle Kontakte gehabt haben soll. Der Angeklagte hatte ausgesagt, seine Freundin habe ein Verhältnis mit Grimm gehabt. Dieser habe ihm die Affäre nach gemeinsamem Kokain- und Alkoholkonsum auf großspurige Art enthüllt. Da sei er ausgerastet. Das Versteck der Leiche seines 25 Jahre alten Opfers hatte der Angeklagte auch während des viermonatigen Prozesses nicht offenbart. Die Leiche ist bis heute nicht gefunden worden.
Leiche bis heute nicht gefunden
Bei den Plädoyers in der vergangenen Woche hatte nur noch die Anwältin der Familie Grimm als Nebenklägerin an dem Mordvorwurf aus der Anklageschrift festgehalten. Aus ihrer Sicht habe Jens A. seinen ahnungslosen Freund Grimm heimtückisch ermordet und müsse daher lebenslang hinter Gitter. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen bei ihren Plädoyers in der vergangenen Woche hingegen von Totschlag aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidiger stellten das Verbrechen als im Affekt begangene Beziehungstat dar und beantragten eine Haftstrafe unter zehn Jahren. Jens A. soll die Leiche mit einer eigens dafür gekauften Kreissäge zerstückelt haben. Die Ermittler fanden in seiner Sporttasche ein Bajonett, ein Küchenmesser und ein Beil mit Blutspuren von Grimm. Die Leichenteile soll der Täter in Koffer gelegt und diese bei Montabaur (Rheinland-Pfalz) versteckt haben. Mehrere Suchaktionen der Polizei in dem Gebiet waren erfolglos. Nach Angaben seiner Verteidiger hatte Jens A. Helfer aus einem anderen Kulturkreis, die einen betrogenen Mann für unschuldig hielten. Der Angeklagte hat einen jordanischen Vater.
gefunden von: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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