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10,9,8 alles aufgewacht

am 04.03.2008 von Panorama

Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einemInternetauktionshaus nicht berufswidrigDer Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er botBeratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich umzwei Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragenmit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einenExklusivberatungsservice (fünf Zeitstunden) mit einem Startpreis von500 €. Die Rechtsanwaltskammer erteilte dem Beschwerdeführer eine Rüge,da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in der Form vonInternetauktionen berufsrechtswidrig sei. Das Anwaltsgericht bestätigtedie Rüge.Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich....Da eröffnen sich ja ganz neue …

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