§ 107 GmbHG - Nachweis der tatsächlichen Errichtung einer inländischen Zweigniederlassung

Bei der Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers hat die anmeldende Gesellschaft insbesondere auch nachzuweisen, dass die konkrete Zweigniederlassung im Inland tatsächlich bereits errichtet ist. Mit den dabei zu beachtenden Kriterien und dem Ausmaß dieses Nachweises beschäftigt sich die Entscheidung des OGH zu 6 Ob 43/04y, 44/04w, der ein Anlassfall aus dem Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck zugrunde lag. In der folgenden Zusammenfassung finden Sie zum angesprochenen Fragenkreis die wesentlichen Aussagen dieser Entscheidung: Die Anmeldung der Eintragung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers ins Firmenbuch richtet sich nach § 13 Abs 2 - 4 HGB (jetzt § 12 Abs 2 - 4 UGB), § 3 FBG iVm den auf die betroffene Gesellschaftsform anzuwendenden gesellschafts- rechtlichen Besonderheiten. Bei einer private limited company aus U.K., also einem Pendant der österreichischen GmbH, ist § 107 GmbHG zu beachten. Voraussetzung der Eintragung nach § 13 Abs 1 HGB (jetzt § 12 Abs 1 UGB) ist die Errichtung der Zweigniederlassung im Inland. Ob eine inländische Zweigniederlassung vorliegt, richtet sich nach österreichischem Recht. Der Begriff der Zweigniederlassung ist gesetzlich nicht näher definiert. Als Zweigniederlassung wird ein vom Sitz räumlich getrennter, organisatorisch weitgehend verselbständigter Teil des Unternehmens verstanden, der unter einer eigenen Leitung tätig wird und auf mehr als nur vorübergehende Dauer hin angelegt ist. Erforderlich sind daher auch entsprechende Einrichtungen in kommerzieller Hinsicht, die es ermöglichen, den vorgesehenen Geschäftsbetrieb fortlaufend (nicht nur vorübergehend) und (mit Ausnahme von Weisungen der Unternehmensführung) relativ selbständig zu führen. Bloße Vermittlungsstellen ohne eigene Abschlussbefugnis erfüllen diese Voraussetzungen ebenso wenig wie Schauräume, Werkstätten oder Auslieferungslager, in denen nur faktische Dienste geleistet werden. Im seinerzeitigen Anlassfall bestanden aufgrund einer Äußerung der Wirtschaftskammer Tirol erhebliche Zweifel, dass die für die Errichtung einer Zweigniederlassung erforderliche Ausstattung vorhanden ist. Diese Zweifel versuchte die Gesellschaft mit dem Hinweis zu zerstreuen, dass sie eine Geschäftstätigkeit vor Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch nicht vornehmen dürfe, sodass sie derzeit noch über keine entsprechenden Einrichtungen verfüge. Diesen Einwand ließ der Oberste Gerichtshof nicht gelten und verwies auf seine Entscheidung 6 Ob 124/99z (SZ 72/121): Die Anmeldung eines ausländischen Rechtsträgers nach § 13 HGB (jetzt § 12 UGB) erfordert den Nachweis der tatsächlichen Errichtung der Zweigniederlassung im Inland. Darunter ist nicht zu verstehen, dass die für den tatsächlichen Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung erforderlichen Einrichtungen zur Gänze bereits vorhanden sein müssen. Wohl aber müssen räumliche und organisatorische Vorkehrunge…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 30. Mai 2008 auf http://iusmaps.blogspot.com/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Löschung einer im Heimatstaat rechtlich nicht mehr existenten ausländischen Gesellschaft mit inländischer Zweigniederlassung

iusmapsBLOG | 28. März 2008 — Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung zu 6 Ob 146/06y mit den Voraussetzungen für eine amtswegige Löschung einer im österre…

Zweigniederlassung einer englischen Limited

Handakte WebLAWg | 2. November 2005 — Das OLG Hamm (Beschl. v. 28.06.2005 - Az: 15 W 159/05) hat entschieden, dass das Registergericht kein Prüfungsrecht hat hinsi…

Grenzüberschreitende Verschmelzung einer Limited auf GmbH nicht im Register der Zweigniederlassung

Unternehmensrechtliche Notizen | 27. Juni 2006 — Alleinige Gesellschafterin der B-GmbH ist die A-Private Limited mit Sitz in Birmingham und einer Zweigniederlassung in München.…

Zweigniederlassung Amerikanische: Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer US-amerikanischen Incorporation mit dem Sitz in Delaware

iusmapsBLOG | 15. Juni 2010 — Zur Eintragung in das Firmenbuch wird die inländische Zweigniederlassung einer US-amerikanischen Incorporation, nämlich der E** R*…

Polen Unternehmensregister: Gründung einer Zweigniederlassung in Polen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 24. Dezember 2007 — Nicht immer ist es für einen deutschen Unternehmer sinnvoll, in Polen direkt eine Tochtergesellschaft zu gründen. Denn in diese…

Konsequenzen der erleichterten Gewerbeausübung für EU-Bürger im Firmenbuchverfahren

iusmapsBLOG | 27. Juni 2008 — Gemäß § 12 Abs 1 UGB ist ein Rechtsträger, dessen Hauptniederlassung oder Sitz im Ausland liegt, in das Firmenbuch einzutragen, we…

Wer nicht Geschäftsführer sein darf, darf auch nicht director sein

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 10. Juli 2007 — Wem “durch gerichtliches Urteil oder durch vollziehbare Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufs, Berufs…

Inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft als Sacheinlage

iusmapsBLOG | 16. September 2011 — Folgende Anfrage langte vor einigen Wochen bei mir ein: Eine deutsche GmbH & Co KG hat eine inländische Zweigniederlassung in …

EuGH: Kostenvorschuss bei Limited-Zweigniederlassung in Ordnung

Unternehmensrechtliche Notizen | 7. Juli 2006 — Die innoventif Limited (Sitz in Birmingham) wollte im April 2004 ihre Zweigniederlassung in das Handelsregister bei dem Amtsg…

Zweigniederlassung Limited: Die deutsche Ltd.-Niederlassung

Blickpunkt Recht & Steuern | 31. Oktober 2005 — Will eine in England registrierte “Limited” mit ihrer deutschen Niederlassung im deutschen Handelsregister eingetragen werden, …