100.000. Beschwerde zum Rufnummernmissbrauch
am 11.01.2007 von JIPS NewsBereits 100.000 schriftliche Beschwerde von Verbrauchern sind zum …
Bundesnetzagentur verbietet Rufnummernmissbrauch bei illegalen Gewinnspielen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Bundesnetzagentur (BNA) hat vor kurzem - wieder einmal - den Rufnummernmissbrauch bei illegalen Gewinnspielen verboten.Aus der Pressemitteilung der BNA:Die Bundesnetzagentur ist erneut mit einem umfassenden Maßnahmenbündel einem Fall von großf
Bundesnetzagentur greift bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch
Recht für Verbraucher / Bundesnetzagentur greift bei Rufnummernmissbrauch mit illegalen Gewinnspielen hart durch Kurth: "Missbrauch von Rufnummern und Tricks dürfen nicht Basis für Geschäftsmodelle sein" Die Bundesnetzagentur ist erneut mit einem umfassenden Ma
BVerwG 2 B 69.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.1 Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung. Zur Klärung
BVerwG 2 B 58.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.1 Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs.
BVerwG 1 VR 3.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerich
BVerwG 3 B 77.05
Bundesverwaltungsgericht / Die außerordentliche Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Eine ordentliche Beschwerde wäre unstatthaft. Gemäß § 152 Abs. 1 VwGO können Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts nur in den Fällen des § 99 Abs. 2, des § 133 Abs. 1 VwGO und de
BVerwG 4 BN 22.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.1 1. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren geklärt wissen, ob der Baug
BVerwG 10 B 76.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Der Rechtssache kommt wegen keiner der von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).2 a) Die Beschwerde hält die Frage für klärungsbed
Basler Hooliganverordnung geschützt
strafprozess / Aus weitgehend formellen Gründen weist das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Hooliganverordnung des Kantons BL ab (Korrekturen wurden allerdings schon im innerkantonalen Verfahren durchgesetzt), soweit es überhaupt eintritt (BGer 1C_312/2007
BVerwG 8 B 89.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 5 B 109.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 8 B 17.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr.1 bis 3 Vw GO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 4 BN 10.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Vw GO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
4A_263/2007: Beschwerdefrist, BGG 100 VI (amtl. Publ.)
Blawg von David Vasella / In einem Streit zwischen Therapeuten, die zusammen ein Therapiezentrum betreiben, und einem Medienhaus, das über angebliche Misstände im Therapiezentrum berichtet hat, tritt das BGer auf eine Beschwerde nicht ein. Die Therapeuten beantragten beim B
Endlich: SPAM und Inkasso durch Bundesnetzagentur (BNetzA) untersagt
§§ Jur-Blog.de §§ / Ziagera, Neueste OEM-Software, Spass bei der Arbeit und zahlreiche Versprechen mehr in der Betreffzeile. Die Mailbox ist voll und sinnvole E-Mails sind keine eingegangen. Auf der Suche nach den geschäftlichen Mails muss man sorgfältig arbeiten und
BVerwG 5 B 199.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.
