1.000 Euro Streitwert bei email SPAM

Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 9. März 2007 – AZ: 16 O 132/07 – entschieden, dass in Sachen eMail-SPAM der Streitwert– abweichend von der bisherigen Praxis – mit Rücksicht auf die außergerichtliche Antwort der Antragsgegner lediglich mit 1.000,- € zu bemessen s…

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Themen: LG Berlin
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 14. März 2007 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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