1.000 Euro Geldstrafe für Auschwitz-Lüge
Eine abgeschwächte Version der so genannten „Auschwitz-Lüge“ hat einen 49-jährigen Diplom-Physiker aus Würzburg 1.000 Euro Geldstrafe gekostet. Weil der Mann auf seiner Homepage die Verbrechen an den Juden während des Dritten Reiches verharmlost hat, wurde er vom Amtsgericht Würzburg wegen Volksverhetzung verurteilt.
„Es gab keine organisierte vernichtung der Juden, es bestand Bedarf an Arbeitskräften.“ Mit solchen und ähnlichen Sätzen in einem „Kommentar“ zur 50-Jahr-Feier der Befreiung von Auschwitz im Januar 2005 geriet der Physiker ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Seit 2002 ist der Mann arbeitslos, hat daher wohl viel Zeit und schlägt sich nach eigenen Worten als „selbstständiger Schriftsteller“ durch. Hartz IV bekommt er noch nicht, derzeit lebt er von seinen Ersparnissen.
„Ich wollte nicht den Holocaust in Abrede stellen“, sagte der 49-Jährige vor Gericht. In den täglichen Kommentaren auf seiner Homepage mache er lediglich „konstruktive Vorschläge zur Politik". Mit der rechten Szene habe er nichts am Hut: „Ich bin CSU-Mitglied. Trotzdem nahm gegen Ende der Verhandlung der unterfränkische NPD-Vorsitzende Uwe Meenen als interessierter Zuhörer an der Verhandlung teil und unterhielt sich nach dem Urteilsspruch angeregt mit dem Angeklagten und seinem Verteidiger Dr. Hannes Kaschkat.
Dass der 49-Jährige mit seinen Äußerungen den Straftatbestand der „Volksverhetzung“ erfüllt hat, daran gab es für Oberstaatsanwalt Thomas Bellay keinen Zweifel. „Er hat die Grenze zur Strafbarkeit weit überschritten. An der Auschwitz-Lüge haben sich schon viele Autoren versucht, und alle wurden verurteilt“, so Bellay. Strafrichterin Gudrun Helm verurteilte den „Schriftsteller“ zu 100 Tagessätzen von 10 Euro Geldstrafe. „Sie haben völkerrechtswidrige Verbrechen verharmlost und die Opferzahlen immer weiter herunter gerechnet“, sagte Helm. Dass die Ausch…
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