100 DATEIEN: EINSTELLUNG

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe macht unter dem Eindruck von Massenanzeigen Empfehlungen für die Behandlung von Straftätern im Bereich Filesharing. Heise online berichtet über ein Schreiben, das folgende Regelungen vorsieht:

- bis 100 Dateien: sofortige Einstellung; - 100 bis 500 Dateien: Beschuldigtenvernehmung (dann wahrscheinlich Einstellung gegen Auflage); - mehr als 500 Dateien: Ermittlungen, auch Durchsuchungen können verhältnismäßig sein.

In jedem Fall soll aber der Anschlussinhaber ermittelt w…

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Themen: Durchsuchungen

Erschienen 3. Januar 2006 auf http://www.lawblog.de.

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