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1% trotz Nutzungsentgelt

am 10.01.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer auch für dessen Privatfahrten ist vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke ist in § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und nur in Form der 1 % - Regelung oder des Einzelnachweises mit Fahrtenbuch möglich. Die zwingend vorgeschriebene Anwendung der Vorschrift kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch nicht dadurch vermieden werden, dass der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt an den Arbeitgeber zahlt, selbst wenn sich dieses an Durchschnittssätzen orientiert. …

1% trotz Nutzungsentgelt

Blickpunkt Recht & Steuern / Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer auch für dessen Privatfahrten ist vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Diens…

BFH: 1% - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden werden

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 07.11.2006 - VI R 95/04 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 1/2007: “Mit Urteil vom 7. November 2006 VI R 95/04 hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Bewertung geldwerter Vorteile bei der unentgeltlichen oder ve…

Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

Blickpunkt Recht & Steuern / Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der damit verbundene geldwerte Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern. Dieser Vorteil ist pauschal entweder nach der sog. 1 %- Regelung auf Grundlag…

Jahreswagenrabatt

Blickpunkt Recht & Steuern / Wie ist der geldwerte Vorteil zu bewerten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eigene Produkte verbilligt überlässt? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof in einem Fall zu befassen, in dem die Arbeitnehmer verbilligte Automobi…

Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen

Blickpunkt Recht & Steuern / Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwöl…

Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht unter Anwendung der sog. 1%-Methode zu besteuern. Es ist in der Praxis gang…

Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen können, müssen monatlich 1 % des Listenpreises versteuern. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich dieser Wert mona…

Sozialversicherungsbeiträge für Schwarzlohn

Blickpunkt Recht & Steuern / Bei Nachentrichtung hinterzogener Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung führt die Nachzahlung als solche zum Zufluss eines zusätzlichen geldwerten Vorteils. Bei Vereinbarung sog. Schwarzlöhne kommt der Schutzfunktion der Ver…

Tarifbegünstigte Vorteile aus Aktienoptionen

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs stellen geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Die Vergütung in H&o…

Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Blickpunkt Recht & Steuern / Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, so erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbe…

Keine Abgeltung von Unfallkosten durch 1%-Regelung

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz wird der Vorteil monatlich mit 1 % des Bruttol…

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Der Autor und sein Blog

RA Udo Meisen

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