1. Staatsexamen Berlin Brandenburg Kampange II 2011; Strafrecht II

Wir bedanken uns bei Jennifer für die Zusendung eines gekürzten Gedächtnisprotokolls zu dieser Klausur. Falls jemand diese Klausur auch in einem anderen Bundesland geschrieben hat, so wären wir zur besseren Einordnung sehr dankber, wenn ihr uns das mitteilen würdet. Ebenso sind auch Korrekturanmerkungen immer willkommen.

- A erhält von seinem Chef dem Versicherungsunternehmer V eine Tankkarte, welche diesem wiederum durch die Tankstelle T ausgestellt wurde.

- Er (A) kann dienstlich unter Vorlage der Tankkarte bei T tanken, erhält hierfür eine Quittung und die T bucht dann am Ende des Monats die Tankkosten bei V vom Konto bei der X-Bank ab.

- A möchte B eine Gefälligkeit erweisen und betankt dessen Auto (für 90,00 €, 60l Super)

- Er erhält hierfür eine Quittung, die er V gibt und von diesem als betriebliche Ausgabe verbucht wird

- Von B erhält er für diese Gefälligkeit 45,00 €

- S erfährt von diesen “Geschäften” des A und geht davon aus, dass A über ein beträchtliches Vermögen verfügt

- Er überredet seine Freundin F mit ihm bei A in die Wohnung zu gehen und diesen notfalls mit Gewalt zu der Herausgabe der Bankkarte (S weiß, dass A sein Geld auf sein Konto bringt) nebst PIN zu bewegen. Er plant 1.000 € abzuheben, wollte der F jedoch nichts hiervon abgeben.

- F und S fahren zu der Wohung des A mit einem Motorroller ( F fährt), S hatte sich zuvor mit ein paar Bieren in Stimmung gebracht.

- Sie gelangen unter einem Vorwand in die Wohnung des A.

- Dort nimmt sich S ein Messer und droht ihm die Finger abzuschneiden, wenn er nicht den PIN herausgibt. F nimmt währenddessen die Bankkarte aus der Geldbörse des A.

- Vor Angst gibt A den Pin heraus.

- S und F fesseln den A an einen Heizkörper. F bleibt vor Ort und S fährt mit dem Roller zur Bank, dort hebt er 1.000 € ab, steckt sie in seine Geldbörse und fährt zurück.

- Als er zurück kam, warfen sie – wie geplant- dem A die Schlüssel für die Handschellen und die Bankkarte vor die Füße (oder so?!).

- Anschließend fahren sie mit dem Roller nach Hause (F fährt).

- Dort kommen Sie jedoch nicht an, da A sich befreit und die Polizei gerufen hat.

- Einer der Polizeibeamten stellt die Alkoholisierung fest und ordnet (ohne richterlichen Beschluss) an, dem S, der nicht eingewilligt hatte, Blut zur Feststellung des BAK-Wertes abzunehmen. Der Polizeibeamte fürchtete, dass andernfalls durch den Abbau des BAK-Wertes nicht mehr die tatsächliche Höhe ermittelt werden kann.

- Frage: Wie haben sich A, S und F i.S.d. StGB str…

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Themen: Berlin , Staatsexamen , Brandenburg , Konto , Freundin , Berlin Brandenburg , Tanken , Vorlage , Fesseln , Examensreport
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 19. Oktober 2011 auf http://www.juraexamen.info.

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